Stadt Duisburg zahlt LoPa-Verteidiger durch höhere Bußgeld-Gebühr
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Duisburg. Für die Abwicklung des Loveparade-Verfahrens rechnet die Stadt mit zusätzlichen Kosten von 800.000 Euro. Damit sollen unter anderem Honorare für die Verteidiger, die die Mitarbeiter der Stadt vertreten, gezahlt werden. Das Geld soll auch aus Mehreinnahmen bei Bußgeld- und Kostenbescheiden kommen.
Wofür genau die Stadt die einzelnen Steuern und Gebühren ausgibt, lässt sich in der Regel nicht ermitteln: Die Einnahmen sind bekanntlich nicht zweckgebunden. Für eine Stadt, die sich selbst einen strikten Haushaltssicherungsplan auferlegen musste, liegt der Fall anders: Was sie mehr ausgibt, muss sie konkret gegenfinanzieren.
In Folge der Loveparade-Katastrophe kommen auf die Stadt jetzt weitere Kosten zu, die bisher nicht im Haushalt berücksichtigt sind. Denn der Prozess zur Klärung der juristischen Schuld an der Katastrophe steht nach wie vor aus, die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft lässt weiter auf sich warten.
Für die kommenden beiden Jahren kalkuliert man im Rathaus daher mit weiteren Kosten von insgesamt 800.000 Euro. Die zusätzlichen Gelder seien „für die Abwicklung des Loveparade-Verfahrens“ notwendig, heißt es in einem entsprechenden Haushaltspapier. Darunter fallen weitere Honorare für die Strafverteidiger, die die zehn beschuldigten Mitarbeiter der Stadt vertreten, und auch mögliche Ausgaben durch offene Schadenersatzansprüche.
Mehreinnahmen an anderer Stelle
Um die Gelder nicht irgendwo in den ohnehin mehrfach verschlankten Verwaltungsbereichen abknapsen zu müssen, setzt man im Rathaus auf Mehreinnahmen an anderer Stelle: So kommt der Stadtspitze das erst kürzlich geänderte Ordnungswidrigkeiten-Gesetz gerade willkommen, das ihr erlaubt, die Bearbeitungsgebühren bei Bußgeld- und Kostenbescheiden anzuheben. 400.000 Euro pro Jahr erwartet sich die Stadt davon an Mehreinnahmen.
Temposünder zahlen neben dem Bußgeld zum Beispiel 25 statt 20 Euro Bearbeitungsgebühr, bei Kostenbescheiden steigt sie von 15 auf 20 Euro. Und wer sein Baum ohne Erlaubnis fällt oder als Wirt gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstößt, wird mit einer Gebühr zur Kasse gebeten, die sich prozentual nach dem Bußgeld berechnet.
Bußgeldgebühr fließt in Taschen der Strafverteidiger
Das ist seit August überall in Deutschland so geregelt, in Duisburg aber fließt die höhere Bußgeldgebühr konkret und quasi direkt in die Taschen der beauftragten Loveparade-Strafverteidiger.
Die Nachfrage, wie hoch die Kosten der rechtlichen Vertretung durch externe Anwälte außerhalb des umstrittenen und 637.000 Euro Entlastungsgutachtens bisher sind, ließ die Stadt gestern unbeantwortet.
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