Duisburg. Ein 36-Jähriger aus Duisburg-Rheinhausen stand erneut vor Gericht. Er hatte einen Mann schwer verletzt. Es könnte um Schutzgeld gegangen sein.
Mit einem für Nicht-Juristen nur schwer verständlichen Urteil endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das viertägige Berufungsverfahren gegen einen 36-jährigen Duisburger. Er hatte bei einer Auseinandersetzung in einer Teestube in Rheinhausen einen 49-Jährigen mit einem einzigen Faustschlag zum Pflegefall gemacht.
Worum es bei dem Streit tatsächlich ging, der am 11. September 2016 an der Olgastraße begann, konnte auch das auf Betreiben der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage in Gang gekommene Berufungsverfahren nicht klären. Das Gericht traf beim Angeklagten, dem Nebenkläger und den Zeugen auf eine Mauer des Schweigens. Nur einmal blitzte kurz die Andeutung auf, dass es um Schutzgeld gegangen sein könnte.
Tischbein und Teleskopschlagstock kamen zum Einsatz
Der Angeklagte hatte einen Freund bei einem der Drohanrufe, die der 49-Jährige zuvor getätigt haben soll, mithören lassen. „Er hatte furchtbare Angst, vor allem um seine Frau“, so der Zeuge. Als der Angeklagte der Forderung nach einem Gespräch schließlich nachkam, ging er nicht allein zu dem Treffen. Und er bewaffnete sich sofort mit einem Tischbein, das er drohend schwang, ohne den Nebenkläger zu treffen. Das Amtsgericht hatte ihn deshalb wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Dritte griffen ein, brachten die Streithähne auseinander. Doch der 49-Jährige folgte kurze Zeit später dem Angeklagten, ging mit einem Teleskopschlagstock auf ihn zu. Dass der Angeklagte einem Schlag mit der gefährlichen Waffe mit einem Faustschlag zuvorkam sah das Gericht als klaren Fall von Notwehr, auch wenn das sicherlich mit Wut verbunden sei.
Gericht: Angeklagter habe Notwehr selbst mit verursacht
Doch ein Freispruch kam aus Sicht der Berufungskammer, die damit das Urteil der ersten Instanz abänderte, dennoch nicht in Frage: Durch die voran gegangene Attacke mit dem Tischbein habe der Angeklagte den späteren Angriff des Nebenklägers provoziert. Deshalb sei der in Notwehr gesetzte Schlag als fahrlässige Tat zu verurteilen. Das erstinstanzliche Urteil wurde von zehn auf 15 Monate Haft angehoben, die Vollstreckung allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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Strafschärfend wertete das Gericht vor allem die dramatischen Folgen des Schlages: Er fällte den 49-Jährigen wie einen Baum. Ungebremst stürzte er auf das Straßenpflaster. Mit schweren Schädelverletzungen lag der Mann über Wochen im Koma. Seitdem ist er zu einer eigenständigen Lebensführung nicht mehr in der Lage und wird von seiner Verlobten gepflegt.