Duisburg. Mit einem Faustschlag machte ein Duisburger (35) einen 48-Jährigen zum Pflegefall. Warum er trotzdem nicht ins Gefängnis muss:

Durch einen Faustschlag machte ein 35-jähriger Rheinhauser am 11. September 2016 an der Olgastraße einen 48-Jährigen zum Pflegefall. Doch am Ende eines zweitägigen Prozesses vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz stand lediglich eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte wurde zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt und muss eine Geldbuße von 1000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Innerhalb weniger Minuten waren der Angeklagte und der Geschädigte gleich zweimal handfest aneinander geraten. Beim ersten Mal hatte der Angeklagte versucht, seinen Kontrahenten mit einem metallenen Tischbein zu schlagen. Niemand konnte bestätigen, dass er damit auch getroffen hatte.

Notwehr-Version des Angeklagten war nicht zu widerlegen

Als der 48-Jährige sich dem Angeklagten wenige Minuten später erneut näherte, schlug der nur einmal mit der Faust zu. Der große und muskulöse Geschädigte stürzte wie ein gefällter Baum. Sein Schädel schlug ungebremst auf das Pflaster. Dabei zog er sich schwere Kopfverletzungen zu, unter deren Folgen der Mann, der nach einem mehrwöchigen Koma bis heute Hilfe bei alltäglichen Dingen benötigt, wohl bis ans Ende seines Lebens leiden wird. An die Tat hat er keine Erinnerung mehr.

Die Version des Angeklagten, er habe nur aus Notwehr gehandelt, war nicht zu widerlegen. Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung, der ihm eine Mindeststrafe von einem Jahr eingebracht hätte, musste der 35-Jährige daher freigesprochen werden. Die Hintergründe der Auseinandersetzung blieben übrigens ungeklärt.