Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung steht ein Duisburger (36) in zweiter Instanz vor Gericht. Faustschlag machte 49-Jährigen zum Pflegefall.

In zweiter Instanz muss sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz noch einmal mit einer Auseinandersetzung in Rheinhausen befassen, bei der am 11. September 2016 ein 49 Jahre alter Mann schwere Verletzungen davontrug. Ein 36 Jahre alter Rheinhauser soll ihn zunächst mit einem metallenen Tischbein geschlagen und ihn dann mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt haben. Dabei zog sich der Geschädigte massive Kopfverletzungen zu, unter denen er bis heute leidet.

Beides hatte der Angeklagte bereits in erster Instanz zugegeben. Und die Folgen bedauert. Allerdings behauptet er noch immer, dass er in Notwehr handelte. Der Geschädigte habe mit einem Schlagstock hantiert. Deshalb habe er das auf einem Sperrmüllhaufen liegende Tischbein gegriffen. Als er in die Olgastraße floh, sei der Geschädigte ihm gefolgt. Aus Angst vor einer Attacke mit einem Teleskopschlagstock habe er zugeschlagen, so der 36-Jährige.

Duisburg: Angeklagter beruft sich auf Notwehr

Das Amtsgericht hatte ihn in erster Instanz nach zweitägiger Verhandlung lediglich wegen der Attacke mit dem Tischbein verurteilt. Wegen gefährlicher Körperverletzung gab es zehn Monate mit Bewährung. Die Darstellung des 36-Jährigen, er habe nur in Notwehr mit der Faust zugeschlagen, sah das Schöffengericht vor gut einem Jahr als unwiderlegt an. Der ursprünglich angeklagte Vorwurf der schweren Körperverletzung wurde daher fallen gelassen.

Auch interessant

In der Berufung könnte nun stattdessen sogar nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung herauskommen. Die Zeugen lieferten bislang kein einheitliches Bild des Geschehens am Tattag, dessen wahre Ursache wohl auch weiterhin im Dunkel bleiben wird. Der Geschädigte hat keine Erinnerung mehr an die Tat, die ihn zum Pflegefall machte und nach der er mit Hirnblutungen Wochen lang im Koma lag. Der einstmals durchtrainierte Muskelmann benötigt heute Hilfe bei vielen alltäglichen Handlungen.

Die schwierige Beweisaufnahme wird noch mindestens einen weiteren Sitzungstag Ende des Jahres in Anspruch nehmen.