Duisburg. Unter anderem für die Hochzeit seiner Tochter soll ein 74-Jähriger das Geld verwandt haben, das eigentlich einem Duisburger Kita-Verein gehörte.
Der Duisburger Kindergartenträgerverein „Zaubersterne“ galt als Vorzeigeprojekt. Doch seit 2014 kämpfen die „Zaubersterne“ mit den finanziellen Folgen und vor allem mit dem Image-Schaden, den ein früheres Vorstandsmitglied angerichtet haben soll. 373.000 Euro des Vereinsvermögens soll der heute 74 Jahre alte Mann zwischen 2010 und 2014 für eigene Zwecke verwendet haben. Nun steht er wegen Untreue in 203 Fällen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
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Bis 2009 saß der Angeklagte im Vorstand des Vereins. Danach war er als Buchhalter für die „Zaubersterne“ tätig, die ihm in diesem Zusammenhang eine Bankvollmacht und eine Bankkarte weiter überlassen hatten. Regelmäßig soll der Angeklagte damit ohne jede Berechtigung Bargeldbeträge abgehoben, sowie private Einkäufe und Rechnungen – zum Beispiel für die Hochzeit seiner Tochter und für die eigene Gartenpflege – bezahlt haben. Zudem soll er sich selbst zusätzliche Lohnzahlungen überwiesen haben. Die veruntreute Summe will die Staatsanwaltschaft vom Angeklagten einziehen.
Duisburg: Zähes Verfahren, weitgehend ohne Öffentlichkeit
Auch seiner Ehefrau (73), seiner Tochter (39), die ebenfalls für die „Zaubersterne“ arbeitete, und dem Schwiegersohn (42) soll der Angeklagte in einer unterschiedlichen Anzahl von Fällen unberechtigt Geld überwiesen haben. Sie sind wegen Beihilfe angeklagt.
Die Verlesung der Anklageschrift nahm mehr als eine Stunde in Anspruch. Noch länger dauerten die Rechtsgespräche, welche die beteiligten Juristen hinter verschlossenen Türen führten. Die ausgiebige Erörterung der Sach- und Rechtslage führte am späten Nachmittag immerhin zu einem Fortschritt im Prozess: Die Verfahren gegen die Ehefrau und den Schwiegersohn wurden eingestellt. Die Taten, jedenfalls jene, die wahrscheinlich aufzuklären seien, sprächen nicht für eine schwere Schuld und lägen zudem inzwischen sechs Jahre zurück, so das Schöffengericht.
Vollständige Buchhaltungsunterlagen der „Zaubersterne“ liegen nicht vor
Die Verhandlung gegen Hauptangeklagten geht aber weiter. Allerdings müssen erst einmal die vollständigen Buchhaltungsunterlagen des Vereins beigezogen werden. „Auch wenn das kein Ruhmesblatt der Justiz ist“, kommentierte der Vorsitzende sarkastisch den Umstand, dass diese Beweismittel derzeit offenbar nicht vorliegen. In einem Zivilprozess hatte das Landgericht Duisburg den 74-Jährigen bereits 2016 zur Zahlung von 310.000 Euro Schadenersatz verurteilt.
Der Prozess gegen die 39-jährige könnte möglicherweise ein schnelleres Ende finden: Das Gericht signalisierte, dass sie im Falle eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als 18 Monaten zu erwarten habe. Für das Verfahren sind bis 20. Mai noch zwei weitere Verhandlungstage geplant.
Aus Verein wurde eine gGmbH
Der Verein „Zaubersterne“, der 2008 gegründet wurde, ist inzwischen zu einer gemeinnützigen GmbH umgewandelt worden.
Er gehört dem Paritätischen Wohlfahrtsverband an und ist als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Derzeit betreibt die gGmbH sieben Kindertageseinrichtungen in Duisburg, weitere in Düsseldorf, Oberhausen und Krefeld.