Duisburg. Wegen Mordversuchs steht ein Duisburger erneut vor Gericht. Auf der Flucht vor der Polizei verletzte er an der A 42 einen Mann lebensgefährlich.
Weil er mit einem tags zuvor gestohlenen Auto unterwegs war und gar keinen Führerschein hatte, ergriff ein inzwischen 42 Jahre alter Duisburger am 17. Juli 2019 in Neumühl die Flucht vor einer Polizeistreife. Dabei durchbrach er eine Absperrung und preschte über eine Fußgängerbrücke, die die A 42 überquert. Sein Auto erfasste einen damals 38-Jährigen, verletzte ihn lebensgefährlich. Noch einmal muss sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz nun mit dem Fall befassen.
Bereits im Januar 2020 lautete die Anklage auf versuchten Mord. Die 5. Große Strafkammer hatte damals keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte heimtückisch handelte und deshalb, weil er verbergen wollte, dass er zum wiederholten Male ohne Führerschein unterwegs war. Das Gesetz nennt so etwas versuchten Mord zur Verdeckung einer Straftat.
Bundesgerichtshof hob Duisburger Urteil in der Revision auf
Da sich drei Personen auf der Brücke aufgehalten hatten, ging die Kammer am Ende eines mehrtägigen Verfahrens sogar von dreifachem versuchten Mord aus. Am 26. Februar 2020 verurteilte sie den Angeklagten zu einer Strafe von neun Jahren Gefängnis.
Der ließ durch seinen Verteidiger das in diesem Fall einzige Rechtsmittel einlegen: die Revision. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hob das Urteil im Februar dieses Jahres auf. Begründung: Die Kammer habe im schriftlichen Urteil den Tötungsvorsatz des Angeklagten nicht ausreichend begründet. Es sei möglich, dass der Täter zwei der drei Personen bewusst auswich und es nur deshalb zur Kollision mit dem Geschädigten kam, weil der einen Schritt auf das Auto zu gemacht habe.
Eine andere Kammer des Landgerichts, nämlich die 6. Große Strafkammer, muss die Beweisaufnahme nun noch einmal komplett neu durchführen. Da der BGH – anders als in vielen ähnlichen Fällen – keine sehr engen Vorgaben für die Neuverhandlung gemacht hat, ist der Ausgang des Prozesses völlig offen. Für das Verfahren sind bis 8. Dezember drei weitere Verhandlungstage geplant.