Duisburg. Durch Budget-Umschichtungen fehlen der Gemeinwohlarbeit Duisburg im nächsten Jahr elf Millionen Euro. Dadurch müssen die Maßnahmen für Ein-Euro-Jobber auf ein Drittel reduziert werden. Grund für die Umverteilung der Gelder sind erhöhte Verwaltungskosten.
Der Stadt droht im nächsten Jahr eine drastische Reduzierung der Gemeinwohlarbeit („Ein-Euro-Job“). Von den 1800 in diesem Jahr durchgeführten Maßnahmen werden 2014 voraussichtlich nur noch 600 bleiben. Hintergrund ist eine Umschichtung in Höhe von elf Mio Euro aus dem Budget der Eingliederungshilfe, aus dem die Gemeinwohlarbeit finanziert wird, auf das Budget der Verwaltungskosten.
Wie der Leiter der Arbeitsagentur, Ulrich Käser, erklärt, seien allein fünf Millionen Euro für die Aufstockung der Leistungsabteilung (zwei Millionen), zusätzliches Personal für die zu erwartende Antragswelle von Rumänen und Bulgaren (zwei Millionen) und die beschlossenen Tariferhöhungen (eine Million) in den Haushaltsentwurf für 2014 zusätzlich eingeflossen. Diese Mittel würden aus dem Bereich der Eingliederungshilfen umgeschichtet. Der Gesamtetat der Duisburger Arbeitsagentur inklusive des Verwaltungsbudgets werde sich laut Käser voraussichtlich auf 81 Mio Euro belaufen. Bislang betrug das Verhältnis zwischen Verwaltungskosten und Eingliederungstitel etwa 50:50. „Nun müssen wir insgesamt elf Mio Euro umschichten. Für die Eingliederungsmaßnahmen bleibt somit deutlich weniger Geld.“
Arbeitsagentur erwartet kein Trägersterben
Über die drastische Auswirkungen habe er sowohl alle Mandatsträger sowie die Bundesagentur und das Bundesministerium informiert. „Wir fordern Sondermittel vor dem Hintergrund der Zuwanderung in Duisburg. Darüber wurde aber noch nicht entschieden.“
Ein Trägersterben befürchtet Käser nicht, jedoch würde es sicherlich zu Anpassungsmaßnahmen bei Trägern kommen, die sich auf die Gemeinwohlarbeit konzentriert hätten. Die Forderung nach Schaffung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes, wie sie etwa vom Diakoniewerk erhoben wird, sei durchaus verständlich, könne ohne gesetzliche Voraussetzungen aber nicht geschaffen werden.