Duisburg.. Für versuchte schwere Brandstiftung muss sich seit Mittwoch ein Unterstützer der Rockerbande Bandidos vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Beim Prozessauftakt beteuerte er, der Molotov-Cocktail, der an der Wand einer „Hell’s Angels“-Kneipe zerschellte, sollte nur ein Denkzettel sein.
Medienwirksam hatten „Bandidos“ und „Hell’s Angels“ im Frühjahr 2010 einen bundesweiten Waffenstillstand ausgerufen. Doch inzwischen machen vielerorts wieder Vorfälle um die handfeste Rivalität der beiden Rocker-Clubs Schlagzeilen. Das Landgericht Duisburg beschäftigt seit gestern ein Fall, bei dem ein Supporter der „Bandidos“ in der Nacht zum 10. Mai 2011 einen Brandsatz gegen eine Hamborner Gaststätte warf, in der ein Unterstützungsclub der Gegenseite ansässig sein soll.
Gegen 1.30 Uhr war der Molotow-Cocktail knapp unter einem Fenster an der Mauer der Gaststätte an der Freiligrathstraße zerschellt und, ohne Schaden anzurichten, verpufft. Und das mit Absicht, wie der Angeklagte aus Dinslaken (22), beteuert. „Ich wollte den Leuten nur einen Denkzettel verpassen“, so der junge Mann.
Einige Monate zuvor sei er von den Supportern der „Hell’s Angels“ verprügelt und - was den Angeklagten wohl noch mehr ärgerte - sein Auto beschädigt worden. Wenn er das Lokal hätte abfackeln wollen, hätte er nicht nur Benzin, sondern ein viel wirksameres Gemisch verwendet, so der geständige 22-Jährige, dem die Anklage versuchte schwere Brandstiftung vorwirft.
Brandsatz-Werfer ist auch wegen Einbruchdiebstahl angeklagt
Nicht der einzige Anklagepunkt: In rund einem Dutzend Fälle war der Dinslakener zwischen Mai und August 2011 in seiner Heimatstadt als Einbrecher aktiv geworden. Vorwiegend in Privatwohnungen stahl er alles, was nicht niet- und nagelfest war: Fernseher, Laptops, Handys, Schmuck und Bargeld verschwanden.
In einem Fall ließ der „Bandido“-Fan sogar Parfüm-Flakons mitgehen. Der Angeklagte gestand auch diese Vorwürfe rückhaltlos ein. Nur zu seinem Lebenslauf wollte sich der 22-Jährige nicht ohne Vorbereitung äußern. Das soll bei der heutigen Fortsetzung des Verfahrens erfolgen.
Vier weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Prozessbeobachter gehen nach dem Geständnis allerdings davon aus, dass das Urteil früher fällt.