Duisburg.
Das Grünland an der Rheinpreußenstraße in Homberg, auf dem der „Verein für deutsche Schäferhunde“ seit über 60 Jahren beheimatet ist und um dessen Verkauf ein nachbarschaftlicher sowie ein politischer Streit tobt, steht nun auch im Fokus der Stadtverwaltung. Im Flächennutzungsplan ist nicht eindeutig zu erkennen, ob das 6800-m²-Areal nun als Wohnbaufläche oder als Grünfläche ausgewiesen ist.
Dies erklärte Stadtsprecher Peter Hilbrands gestern auf WAZ-Anfrage. „Dafür müsste eine parzellenscharfe Betrachtung vorgenommen werden. Das erfolgt aber erst nach einer Bauvoranfrage oder einem Bauantrag.“ Beides liege derzeit aber nicht vor, stellte Hilbrands klar.
Ruhestörung und Beleidigung
Der Eigentümer dieses Grundstücks, die RWE Dea mit Sitz in Hamburg, prüft derzeit einen Verkauf an Familie Özdemir. Sie lebt auf dem Nachbargrundstück und liefert sich seit Jahren Streitigkeiten mit den Klubmitgliedern, die in mehreren Gerichtsprozessen gipfelten. Es ging etwa um Ruhestörung und Beleidigungen. Der Verein – als langjähriger Pächter der erste Ansprechpartner für den Eigentümer – erwarb das Grundstück nicht, da die Vorstellungen über den Kaufpreis weit auseinander lagen.
Deshalb könnte nun Familie Özdemir, deren Sohn Mahmut für die SPD in der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl sitzt, als Kaufinteressent zum Zuge kommen. Sollten sie die als Grünland genutzte Fläche erwerben, winkt im Falle der theoretisch möglichen Nutzung als Wohnbaufläche ein enormer Wertzuwachs. Thomas Susen, der planungspolitische Sprecher für die CDU-Ratsfraktion, sagte der WAZ: „Ich werfe Herrn Mahmut Özdemir als SPD-Funktionsträger hier definitiv kein Insidergeschäft vor. Das müsste ich ja beweisen können, und solche Beweise habe ich nicht. Ich habe meinen öffentlichen Beitrag als Aufforderung an die Stadtverwaltung verstanden, die planerischen Absichten für dieses Grundstück offen zu legen.“
Situation vor Ort muss bewertet werden
Nach Rücksprache mit dem Planungs- und Bauordnungsamt erklärte Stadtsprecher Hilbrands: „Auf dieser Fläche ist eine Bebauung theoretisch nur dann möglich, wenn es als Wohnbaufläche ausgewiesen wäre und eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag gestellt werden würde. Erst dann würden die Mitarbeiter der betroffenen Ämter eine endgültige Bewertung der Situation vor Ort vornehmen.“