Duisburg.. Gefährdet ein fehlendes Formular-Feld das Abwahlverfahren gegen OB Sauerland? Die Stadt will die Anerkennung der Unterschriften davon abhängig machen, ob die Hausnummer vermerkt ist. Deshalb sammelt die Initiative 10.000 Unterschriften mehr.
Führt ein fehlender Hinweis des Wahlamtes dazu, dass möglicherweise Unterschriften zur Einleitung des Abwahlverfahrens gegen OB Adolf Sauerland nicht anerkannt werden, wenn die Hausnummer in der Anschrift der Bürger fehlt?
Die Vorschrift ist eindeutig, erklärte am Mittwoch die Bezirksregierung Düsseldorf: Um die Listen überprüfen zu können, seien die entsprechenden Angaben zur Person wie Name, Vorname, Adresse – also auch die Hausnummer – und Geburtsdatum sowie das Datum des Listeneintrags nötig. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hält sich mit einer Einschätzung zunächst dezent zurück, da es sich schließlich um ein laufendes Verfahren handele. Zunächst müsse die Kommune diesen Umstand prüfen, dem wolle das Land nicht vorgreifen, erklärte Sprecherin Claudia Roth.
Der laut der Bürgerinitiative "Neuanfang für Duisburg" vom Duisburger Wahlamt anfangs überprüfte Vordruck der Unterschriftenliste enthält neben den Rubriken Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Postleitzahl, Wohnort, Datum des Eintrags und Unterschrift kein Feld für die Hausnummer. Weil nicht klar ist, wie viele Bürger die Hausnummer deshalb vielleicht nicht eingetragen haben, wollen die Sauerland-Gegner weiter sammeln.
Initiative hält 65.000 Unterschriften für erreichbar
Über 60.000 Unterschriften hat die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ bereits gesammelt, um das Abwahlverfahren gegen OB Sauerland in Gang zu bringen. Nötig sind nur 55.000. Doch nachdem bekannt wurde, dass die Verwaltung die Anerkennung der Unterschrift davon abhängig machen will, ob jeweils auch die Hausnummer in den Listen verzeichnet ist, wird die Aktion jetzt noch einmal forciert, wie Theo Steegmann, einer der Sprecher der Initiative, erklärt: „Wir wollen deshalb erheblich über der Zahl der notwendigen Unterschriften liegen. Und 65.000 halten wir für erreichbar.“
Die Initiative sucht in den nächsten Tagen das Gespräch mit den Ratsfraktionen. „Der Rat sollte beschließen, sich zum Herr des Verfahrens zu machen. Es kann nicht sein, dass derjenige, gegen den sich der Abwahlantrag richtet, darüber entscheidet, nach welchen Kriterien Unterschriften anerkannt werden oder nicht.“
Zuständig für die Analyse ist das Wahlamt der Stadt
Nach Auffassung von Theo Steegmann könnte der Rat entscheiden, ob in Fällen der fehlenden Hausnummer trotzdem der Bürgerwille klar erkennbar sei, wenn alle anderen Angaben stimmen. „Das Wahlamt ist für die Analyse zuständig. Der Rat könnte über die Anerkennung des Bürgerwillens entscheiden.“
Durch 10.000 Unterschriften über dem Soll will die Bürgerinitiative auch ausschließen, dass durch Doppel- beziehungsweise unleserliche Eintragungen das Ziel nur knapp erreicht werden könnte. „Die noch verbleibende Zeit soll daher zum weiteren Sammeln in Stadtteilen und bei Sonderaktionen genutzt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre selbst gesammelten Unterschriftenlisten in den nächsten Wochen zu vervollständigen und bis spätestens zum 15. Oktober zurückzugeben“, so die Bürgerinitiative. Der Rücklauf sei nach wie vor sehr gut, heißt es außerdem.
„Angesichts der Bedeutung des ersten Abwahlverfahrens in der Geschichte der Kommunalverfassung NRW und der großen Zahl von Unterschriften wollen wir die Listen dem Rat der Stadt zu Beginn der Ratssitzung um 15 Uhr überreichen“, ergänzt Werner Hüsken von der Bürgerinitiative.