Dortmund/Münster. Das Oberverwaltungsgericht kippt die Genehmigung für den Nachtflugverkehr in Dortmund. Der Kreis Unna und Anwohner klagten wegen Lärmbelästigung.
Die Ausnahmeregelungen für Starts und Landungen in den Nachtstunden am Flughafen Dortmund sind aus Lärmschutzgründen rechtswidrig. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster kippte am Mittwoch (26. Januar) die einstigen Genehmigungen der Bezirksregierung Münster vom 1. August 2018.
Es geht es um eine Klage der Stadt Unna und fünf Privatpersonen. Sie sind Anwohnende im direkten Umfeld des Dortmunder Flughafens. Wie schon vor sieben Jahren greifen sie die Genehmigung der Bezirksregierung Münster für die Ausweitung der Betriebszeiten des Flughafens auf die späten Abendstunden an. 2015 hatte das OVG schon einmal deshalb verhandelt.
Dortmund: Nachtflüge dürfen derzeit noch stattfinden
Aber: Bis das Urteil rechtskräftig wird, dürfen die umstrittenen Flüge in den Randstunden zur Nacht stattfinden. Strittige Themen in der mündlichen Verhandlung waren die Lärmbelastung in den späten Abendstunden und die Luftverkehrsprognose. Hier sah das Gericht allerdings keinen Fehler. Alle Vorhersagen für den Flugbedarf der Fluggesellschaften in der Nacht seien überzeugend auf wissenschaftlicher Basis dargelegt worden.
Die Kritik der Kläger an den Zahlen konnte der Senat nicht nachvollziehen.Fehler bei der Genehmigung sieht der 20. Senat bei der Beurteilung der Bezirksregierung bei der Fluglärmbelastung. Hier ging es um den nächtlichen Dauerschallpegel bei Anwohnern und Anwohnerinnen, der nicht in die Überlegungen einbezogen worden war.
Das Gericht hat die Genehmigung nicht aufgehoben. Die Mängel können in einem weiteren Verfahren behoben werden. Die Klage der Stadt Unna wurde vom Gericht abgewiesen. Hier fehlte dem 20. Senat eine nötige Begründung.
Flughafen Dortmund: Betriebszeiten 6 bis 22 Uhr
Derzeit hat der Dortmunder Flughafen Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr. In Ausnahmefällen sind dabei aber im Schnitt vier Landungen pro Tag bis 23 Uhr möglich. Bei unverschuldeten Verspätungen reicht die Ausnahmegenehmigung sogar bis 23.30 Uhr. Bei Starts sieht die Genehmigung Zeiten bis 22.30 Uhr vor.
Wird die Zahl der genehmigten Starts und Landungen nach 22 Uhr überschritten, muss die Flugaufsicht der Bezirksregierung Münster zustimmen. Die Ausnahmeregelung gilt nur für Flugzeuge mit einer lärmarmen Bauweise.
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Das OVG hatte 2015 die Nachtfluggenehmigung aus dem Jahr 2014 für rechtswidrig erklärt und gekippt. Das Gericht stellte damals fest, dass die Bezirksregierung die gegensätzlichen Interessen fehlerhaft abgewogen habe. Erforderlich sei es, plausibel darzulegen, dass der in der Nacht geplante Verkehr nicht befriedigend am Tage abgewickelt werden könne. Auch seien die Fluggesellschaften mit den bisherigen Betriebszeiten zurechtgekommen, auch wenn unter Effektivitätsgesichtspunkten Verbesserungen gewünscht würden.
Bezirksregierung genehmigte spätere Flüge wieder
Die Bezirksregierung in Münster als Aufsichtsbehörde hatte am 1. August 2018 jedoch eine Änderungsgenehmigung erteilt, mit der die Ausweitung des Flugbetriebs auf die späten Abendstunden wieder möglich war. Die Stadt Unna und die Anwohner bleiben nach Angaben des OVG bei ihrer Kritik, dass der Bedarf für die Nachtflugzeiten erneut nur unzureichend festgestellt worden sei. Auch sei erneut der Lärmschutz nur fehlerhaft berücksichtigt worden.
Wie andere Regionalflughäfen in Nordrhein-Westfalen kämpft der Dortmunder Airport mit Verlusten in Millionen-Höhe. Die jährlichen Defizite müssen, wie auch bereits vor der Corona-Pandemie, von anderen städtischen Gesellschaften ausgeglichen werden. (dpa)