Dortmund. Eine Lärm-Radarfalle, die laute Raser auf Dortmunds Wall blitzt? Die Stadt findet die Idee „spannend“ – aber die Grundlage fehlt.
EinLärmblitzer am Dortmunder Wall – wie schön das wäre! Haufenweise Knöllchen für nächtliche Tunerinnen und Poser, die Anwohnende aus dem Schlaf hämmern. 80 Euro für laute Musik, Motorheulen oder Fehlzündungen. 100 Euro für unnützes Hin- und Herfahren. So einfach könnte es sein!
Aber... ist das realistisch? Die Technik dafür gibt es. Einige Länder (Frankreich, Schweiz, Spanien, USA) setzen schon Lärmblitzer ein, teils in Pilotprojekten. Und auch in Deutschland haben mehrere Städte Interesse an den Geräten bekundet, die Lärmquellen orten, messen und fotografieren.
Stadt Dortmund darf keine Lärmblitzer einsetzen, aber Polizei
Das Problem: Es gibt keine rechtliche Grundlage für Ordnungsämter, Auto-Lärm zu ahnden. Das dürfe bisher nur die Polizei – und tue es auch, erklärt Christian Naumann von den Dortmunder Grünen. CDU und Grüne hatten das Thema „Lärmblitzer“ auf die Tagesordnung des Ordnungsausschusses gesetzt. Jetzt ist die Verwaltung am Zug: Greift sie die Idee auf?
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Hintergrund des Vorstoßes: „Die Stadt darf die Technik nicht einsetzen. Aber sie könnte beim Land anregen, die polizeilichen Befugnisse auf die Ordnungsämter auszuweiten“, erklärt Naumann. Bei Bodycams habe das schließlich auch geklappt: Nach der Polizei dürfen inzwischen auch Ordnungsämter die Geräte einsetzen. Zudem fordern Grüne und CDU, Dortmund solle sich für ein Lärmblitzer-Modellprojekt stark machen.
Bußgeldkatalog, Straßenverkehrsordnung, Dezibel-Grenzen
Dann könnte es für Poser am Wall teuer werden: Der Bußgeldkatalog sieht 80 Euro für unnützen Fahrzeug-Lärm und 100 Euro für sinnloses Cruisen vor. Es gibt sogar Dezibel-Grenzen für Geräusche von Abgasanlage und Motor. Sie sind in einer EU-Verordnung festgeschrieben und abhängig von Baujahr, Gewicht und PS. Die Straßenverkehrsordnung bleibt beim Autolärm schwammig:
- „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und Abgasbelästigungen verboten. Es ist verboten, Motoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“
Stadt Dortmund: Spannendes Thema, das aber geregelt sein muss
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Jetzt liegt die Sache bei der Stadt Dortmund. Das Thema „Lärmblitzer“ sei spannend, meint Stadtsprecher Christian Schön. Allerdings sei die Technik für Deutschland so neu, dass es noch keine Regelungen gebe. „Hier wäre ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich.“ Nachdem der Ordnungsausschuss das Thema an die Verwaltung herangetragen habe, sei jetzt das Rechtsamt damit befasst. Ein Ergebnis gebe es noch nicht. Zur Idee eines Modellversuchs äußerte sich die Stadt nicht.
Zuletzt hatte die Stadt Dortmund mit einem Tempolimit auf die Wallraser-Szene reagiert: Seit Anfang 2021 gilt nachts Tempo 30. Auslöser dafür seien die vielen Beschwerden gewesen – keine Lärm-Daten oder Statistiken, erklärt Stadtsprecher Schön. Seit Einführung des Tempolimits sei die Zahl der Beschwerden zwar deutlich gesunken, liege aber „noch nicht in der Nähe von Null“.