Bottrop. Schiedsleute sollen in Streitfällen vermitteln und so den Gerichten Arbeit ersparen. Für Mitte/Fuhlenbrock sucht die Stadt noch Kandidaten.
Maria Reidick-Rominski und Peter Linde sind im Ehrenamt neue Schiedsleute in Bottrop. Als VHS-Fachbereichsleiterin ist Reidick-Rominski ab sofort nun auch als Schiedsfrau für den Bezirk Kirchhellen zuständig. Für den Bezirk Mitte/Eigen übernimmt Peter Linde von der Feuerwehr Bottrop das Amt.
Bottrop ist unterteilt in fünf Schiedsamtsbezirke. In den Bezirken übernimmt die Schiedsperson die ehrenamtliche Aufgabe der Streitschlichtung. Diese ist in einigen Fällen notwendige Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren. Nach einer Ausschreibungs- und Auswahlphase wählt die zuständige Bezirksvertretung eine geeignete Schiedsperson. Nach der Wahl ist die Vereidigung vor dem Amtsgericht verpflichtend. Das Ehrenamt kann dann übernommen werden, wenn nach der Vereidigung der verpflichtende Einführungslehrgang absolviert wurde.
Für fünf Jahre gewählt
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Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre. Antragsteller können in Streitfällen das Verfahren vor dem Schiedsgericht beantragen, um einen Streit mit einem Antragsgegner zu schlichen. Die Schiedsperson lädt nach Vorprüfung zur Schiedsverhandlung mit den sich streitenden Parteien und moderiert schlichtend durch die Verhandlung. Im besten Fall kommt es zu einer Einigung mit einem vollstreckbaren Vergleich, der rechtlich bindend und 30 Jahre gültig ist.
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Kann der Streit zwischen den Parteien nicht geschlichtet werden, ist dem Antragsteller eine Bescheinigung darüber auszustellen mit der das ordentliche Gericht aufgesucht werden kann. Das ehrenamtliche Schiedsamt hat eine lange Tradition im gesellschaftlichen Zusammenleben und unterstützt und entlastet damit die Gerichte.
Suche für Fuhlenbrock
Die Schiedsleute werden vom Bund Deutscher Schiedsleute über Fachlehrgänge auf Ihre Aufgabe vorbereitet. Neben den Fachrichtungen wie beispielsweise Nachbarschafts- Zivil- oder Strafrecht werden die die ehrenamtlich tätigen Personen auch in PC-Kursen oder Mediationstechniken aus- und fortgebildet.
Derzeit ist die Stadt Bottrop noch auf der Suche nach einer geeigneten Schiedsperson für den Schiedsgerichtsbezirk Mitte/Fuhlenbrock. Schiedsleute sollen nach dem Schiedsamtsgesetz NRW zwischen 30 und 70 Jahren alt, von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein sowie im Schiedsamtsbezirk wohnen. Weiterhin muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter vorhanden sein. Interessenten für dieses Ehrenamt können sich bei Carsten Moritz (02041/70-3257, carsten.moritz@bottrop.de) vom Fachbereich Recht und Ordnung melden.