Bottrop. Vorstand Sußmann ließ einen Privatwagen bei der Best reparieren. Zur Arbeit fuhr er so lange mit einem Firmenwagen - und zahlte erst nachträglich

Der Verwaltungsrat der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) geht gegen Vorstand Carsten Sußmann vor. Weil er privat mit einem Wagen aus dem Best-Fahrzeugpark gefahren sein soll, soll das Best-Vorstandsmitglied eine schriftliche Ermahnung erhalten. Das hat eine Mehrheit im Verwaltungsrat des Unternehmens hinter verschlossenen Türen so beschlossen. Sußmann hatte für die Privatfahrten erst nachträglich gezahlt. Auch den Mietvertrag schloss er nachträglich ab. Der Verwaltungsrat sieht darin einen Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen.

Aufgebracht hatten den Fall die SPD-Mitglieder im Verwaltungsrat des Bottroper Entsorgungsunternehmens. Ihnen war zu Ohren gekommen, dass Vorstandsmitglied Carsten Sußmann einen Privatwagen in der Werkstatt der Best reparieren ließ. Laut SPD soll es sich dabei um den Wagen seiner Ehefrau gehandelt haben. Für die Dauer der Reparatur soll Carsten Sußmann seinen eigenen Dienstwagen seiner Frau überlassen haben, berichteten die SPD-Mitglieder in einem Schreiben dem Verwaltungsratsvorsitzenden Paul Ketzer.

Die Reparatur des Privatautos dauerte zu lange


Der Dienstwagen steht dem Best-Vorstand vertraglich zu. Statt mit dem Dienstwagen sei Sußmann während des Werkstattaufenthaltes des Privatfahrzeuges bei der Best aber mit einem anderen Wagen aus dem Fuhrpark der Entsorgungsfirma gefahren, berichteten die SPD-Verwaltungsratsmitglieder und warfen die Frage auf, ob das Vorstandsmitglied dafür denn auch bezahlt habe. Sußmann musste sich daraufhin in einer Sitzung des Best-Verwaltungsrates Ende Juni einer Befragung stellen.

Der Best-Vorstand bedauerte sein Vorgehen dabei ausdrücklich. Den Umstieg auf den Wagen aus dem Fahrzeugpark begründete Carsten Sußmann damit, dass die Reparatur des Privatfahrzeuges in der Best-Werkstatt zu Beginn des Jahres länger gedauert hatte als erwartet. Er sei daher zunächst abends mit dem Wagen aus dem Fahrzeugpark nach Hause und am kommenden Morgen wieder zum Betrieb gefahren. Da der Privatwagen aber auch in den folgenden Tagen nicht repariert war, habe er die Fahrten zwischen Firma und Wohnort auch weiterhin mit dem Wagen aus dem Fahrzeugpark zurückgelegt.

Den eigenen Dienstwagen ließ der Vorstand stehen

Das geht so aus einem Entwurf der schriftlichen Ermahnung hervor, die Best-Verwaltungsratsvorsitzender Paul Ketzer inzwischen einigen Sprecherinnen und Sprechern der Ratsparteien im Verwaltungsrat zwecks interner Abklärung zukommen ließ. Danach erklärte Carsten Sußmann, dass er die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zunächst nicht als Privatsache verstanden hätte. Deshalb habe er auch erst nachträglich den Mietvertrag für den Best-Wagen abgeschlossen und bezahlt. Der Best-Vorstand sagte demnach außerdem, dass den ihm zustehenden eigenen Dienstwagen während der gesamten Dauer der Reparatur des Privatwagens niemand gefahren habe.

Für die meisten Verwaltungsratsmitglieder der Best ist es jedoch sehr wohl die Privatangelegenheit des Vorstandsmitglieds, wie er den Weg zur Arbeit zurücklegt. Dafür stehe ihm ein weiterer Wagen aus dem Fahrzeugpark seines Arbeitgebers jedenfalls nicht ohne weiteres zu. Schließlich sei es durchaus möglich und zumutbar, die Fahrten auch anders als in einem Best-Wagen zurückzulegen. Immerhin hatte Sußmann in der Best-Werkstatt ja auch einen Privatwagen reparieren lassen und kein Dienstfahrzeug. 

Keine Disziplinarmaßnahme

>>> Bei Ermahnungen oder auch Zurechtweisungen und Rügen handelt es sich nach dem Landesdisziplinargesetz für NRW um missbilligende Äußerungen.

Werden solche missbilligenden Äußerungen nicht ausdrücklich als Verweis bezeichnet, sind es keine Disziplinarmaßnahmen. Der Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens.