Bottrop. Ostermann will Kunden in Witten das Einkaufen nach negativem Test ermöglichen. Auch für Bottrop gibt’s erste Ideen. Doch so einfach ist das nicht
Ab Montag zieht NRW die Corona-Notbremse und der Einzelhandel ist größtenteils wieder dicht, Kunden dürfen lediglich noch bestellte Waren im Geschäft abholen. Das Möbelhaus Ostermann überlegt nun, wie trotz des Lockdowns weiterhin Kunden vor Ort bedient werden können. In seinem Wittener Haus strebt das Unternehmen an, Kunden nach einem negativen Test den Einkauf im Haus zu ermöglichen. Dem Unternehmen schwebt ein entsprechendes Modellprojekt vor. Einen Antrag hat das Unternehmen bereits beim zuständigen Ennepe-Ruhr-Kreis gestellt, der habe das Anliegen ans Land weiter geleitet.
Sollte man damit Erfolg haben, „würden wir auch für unseren Standort Bottrop nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung eine solche Bewerbung initiieren“, teilt Rolf Ostermann auf Nachfrage der Lokalredaktion mit. Mit einem Testanbieter in der Nähe der Bottroper Niederlassung sei man bereits im Gespräch. Ziel einer solchen Bewerbung sei es, möglichst vielen Händlern, Kulturschaffenden und anderen Einrichtungen in Bottrop unter den Bedingungen negativer Schnelltests – nicht älter als 24 Stunden –, digitaler Kontaktverfolgung sowie Einhaltung der Hygieneauflagen Aktivitäten zu ermöglichen.
Auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung ist der Ostermann-Plan nicht zulässig
Bei der Stadt Bottrop reagiert man auf diese Ankündigung zunächst zurückhaltend. Denn nach der jetzt noch geltenden Corona-Schutzverordnung sei das Vorhaben nicht zulässig. Und nur auf Grundlage dieser Verordnung können man nun entscheiden. Das sagt auch Ingo Niemann, Sprecher des Ennepe-Ruhr-Kreises. Man warte derzeit noch auf Antworten aus dem Ministerien und auf die neue, ab Montag gültige Corona-Schutzverordnung. Derzeit könne niemand sicher sagen, dass solche Versuchsgebiete Teil der Verordnung seien.
Auch in Bottrop verweist man darauf, dass es bisher lediglich Medienberichte gibt, wonach der Ministerpräsident auch für NRW entsprechende Modellversuche angekündigt hat. Als Vorbild gilt hier die Stadt Tübingen. Demnach könnten Modellkommunen Gaststätten, Handel und Veranstaltungen ermöglichen, wenn Besucher einen negativem tagesaktuellem POC-Schnelltest vorlegen. Stadtsprecher Ulrich Schulze: „Etwas Genaues weiß man nicht. Es gibt derzeit weder eine Ausgestaltung der Normen, die gelten sollen, noch gibt es ein geregeltes Bewerbungs- und Auswahlverfahren.“ Daher gelte es zunächst abzuwarten.