Bottrop. Immer wieder stehen Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, an den Straßen. Auch wenn es nicht immer Schrottautos sind, sie sorgen für viel Arbeit.

Kennzeichen? Fehlanzeige. Damit dürfte dieser Ford Transit hier an der Industriestraße gar nicht stehen. Denn Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen. In dem Fall fällt nicht nur das fehlende Kennzeichen auf, insgesamt macht der Kleinbus einen fragwürdigen Eindruck. Das ist auch den Verantwortlichen der Stadt bereits aufgefallen. Auf der Windschutzscheibe pappt der signalrote Aufkleber, die Aufforderung an den Besitzer, seinen Wagen dort wegzuschaffen. Gibt es keinen Hinweis auf den Halter dann läuft damit auch die erste Frist von 48 Stunden. Danach kommt der Abschlepper.

Immer wieder kommt es vor, dass Autos am Straßenrand abgestellt werden, die dort nicht stehen dürfen. Das ruft dann das Ordnungsamt auf den Plan. Insgesamt 271 mal war das im vergangenen Jahr der Fall, erklärt Thorsten Albrecht von der Pressestelle der Stadt Bottrop. Längst nicht immer sind die Fahrzeuge derart offensichtlich verwahrlost wie der Ford Transit an der Industriestraße.

Stadt Bottrop kann in den meisten Fällen den Halter ermitteln

In den meisten Fällen gelinge es auch, die Halter dieser Wagen auszumachen, sagt Albrecht. Denn immer wieder stünden auch noch Autos mit Kennzeichen an den Straßen. Dass sie abgemeldet sind, fällt dann etwa nur anhand der fehlenden Plakette auf. Auch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) helfe oft, um zumindest den letzten Halter ausfindig zu machen.

Der signalrote Aufkleber der Stadt Bottrop auf der Windschutzscheibe ist die eindeutige Nachricht an den Besitzer des Fahrzeugs. Wenn er es jetzt nicht entfernt, rückt als nächstes der Abschleppwagen an.
Der signalrote Aufkleber der Stadt Bottrop auf der Windschutzscheibe ist die eindeutige Nachricht an den Besitzer des Fahrzeugs. Wenn er es jetzt nicht entfernt, rückt als nächstes der Abschleppwagen an. © Unbekannt | Matthias Düngelhoff

Und gerade in solchen Fällen, etwa nach einem Verkauf, sei dem letzten Halter meist daran gelegen, einem Verfahren zu entgehen. „Die sind dann in der Regel sehr kooperativ und geben auch den Namen des Käufers heraus.“ Schließlich wollen sie nicht für die Vergehen des neuen Besitzers haften. In anderen Fälle komme es auch vor, dass das Fahrzeug zwar abgemeldet ist, der Besitzer aber beispielsweise schon einen Termin bei der Zulassungsstelle hat.

Nicht jedes Auto ohne Zulassung ist automatisch ein Schrottauto

Das bedeutet aber auch: Längst nicht jedes Fahrzeug, das verbotenerweise im öffentlichen Raum steht, ist sofort ein Schrottauto, das dort auf vermeintlich günstige Weise entsorgt werden soll. Heißt: Die Stadt muss längst nicht immer den Abschlepper bestellen. Im Gegenteil, im vergangenen Jahr musste der nur in 56 Fällen tätig werden. Dann aber richtig. „Die Bandbreite der abgeschleppten Fahrzeuge reicht vom Motorroller bis zur Lkw-Zugmaschine“, sagt Thorsten Albrecht. Auf Kosten bleibe die Stadt glücklicherweise nicht sitzen, weiß Michelle Schulik, die zuständige Sachbearbeiterin im Fachbereich Recht und Ordnung. Die seien gedeckt dadurch, dass die Fahrzeuge zur Verwertung freigegeben werden. „Das hebt sich auf.“

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Drei Monate werden die Autos dann verwahrt, anschließend aufgebrochen und es wird geschaut, ob sich neue Hinweise auf den letzten Halter ergeben. Rund 200 Euro koste das Abschleppen, so Albrecht, dazu kommt eine Verwahrgebühr von täglich zwölf Euro. Andere Fristen greifen dagegen, wenn ein Halter ermittelt werden konnte. In dem Fall habe er eine Woche Zeit, um zu reagieren. Dann werde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da habe der Halter wiederum eine Woche, um zu reagieren. Erst dann kommt der Abschlepper. Verzögerungen könnten sich aber ergeben, wenn es dann Hinweise auf neue Halter gebe, die auch erst angeschrieben werden müssen, so Michelle Schulik.

Im Bottroper Süden greift die Stadt in solchen Fällen schneller durch

Allerdings: Im Bottroper Süden sei man schneller dabei, die Fahrzeuge an den Haken zu nehmen, warte im Zweifel nicht die 48 Stunden ab. Denn: Je nachdem, wo der Wagen abgestellt wurde, bestehe die Gefahr, dass weitere hinzukommen, so Albrecht. Nicht selten seien es auch Gebrauchtwagenhändler, die nicht zugelassene Fahrzeuge auf der Straße parkten. Da greife man sofort ein.

Beim Transit, der noch am Mittwochmittag auf der Industriestraße parkte, hat zumindest jemand einen Zettel hinter die Windschutzscheibe gelegt. Der Wagen werde demnächst abgeholt. Doch das reiche nicht aus, sacht Michelle Schulik. Immerhin bietet der Wagen klare Hinweise – zumindest auf frühere Besitzer. Er ist beklebt mit zahlreichen Sponsoren-Aufklebern und die Beschriftung lässt den Schluss zu, dass er mal als Bus für eine Kirchengemeinde im Einsatz war. Wobei die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass irgendein späterer Besitzer den Kleinbus dort abgestellt hat und nicht die Gemeinde diesen Weg der Entsorgung gewählt hat – und den Gemeindesticker am Heck lässt.

Keine Geschmackspolizei

Die Stadtverwaltung beziehungsweise die Ordnungsbehörde ist keine Geschmackspolizei. Egal wie ungepflegt oder schäbig ein Wagen aussieht, man könne nur aktiv werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist, stellt Thorsten Albrecht klar. Es gebe keine Begrenzung, wie lange ein ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Raum parken darf. Einzig wenn von dem Fahrzeug eine Gefahr ausginge, etwa weil es sich um ein Unfallwrack handele oder Betriebsmittel wie Öl oder Benzin austreten, habe die Stadt eine Handhabe.