Bochum. Einem Bochumer drohen mehrere Jahre Gefängnis. Er soll sich an seiner Tochter im Kleinkindalter vergangen und seine Ehefrau vergewaltigt haben.

„Ich schäme mich unheimlich dafür, was mir vorgeworfen wird. Es ist vieles zutreffend.“ Das sagte am Mittwochmorgen (12.) ein 55-jähriger Familienvater aus Bochum vor dem Landgericht. Er soll seine Ehefrau vergewaltigt und seine Tochter, ein Kleinkind, mehrfach auf äußerst schwere Weise sexuell missbraucht haben. Die Verbrechen an dem Kind habe er auch gefilmt oder fotografiert.

Auch der Besitz und der Tausch von mehr als 1000 Dateien, die den schweren Missbrauch anderer Kinder zeigen, stehen in der Anklage. Insgesamt geht es um elf Fälle.

Opfer soll zur Tatzeit zwischen drei und fünf Jahren alt gewesen sein

Seit einem halben Jahr sitzt der Mann in U-Haft in der Krümmede. Ihm drohen jetzt vor der 3. Jugendschutzkammer mehrere Jahre Gefängnis.

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Den schweren Missbrauch an seiner heute sechsjährigen Tochter räumt er fast komplett ein. Das Kind soll zum Zeitpunkt der Übergriffe drei und fünf Jahre alt gewesen sein. Laut Anklage soll er das Mädchen einmal sogar an einem Trapez fixiert und es mit Zubehör wie aus der Sadomaso-Szene ausgestattet haben.

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Im September 2023 hatte die Polizei ein erstes Mal seine Wohnung in Bochum durchsucht. Dabei wurden die Kinderporno-Dateien und die Datenträger wie etwa sein Handy sichergestellt. Danach soll er sich auf einem neuen Handy weitere Dateien mit solchen Inhalten besorgt haben. Diesen letzten Anklagepunkt bestreitet er aber. Er könne sich nicht erklären, wie die Bilder auf sein Smartphone gekommen seien.

Anklage: Vergewaltigte Ehefrau habe Todesangst gehabt

Die Vergewaltigung seiner damaligen Ehefrau soll sich bereits am 1. November 2004 ereignet haben. Die Frau sei dabei gewürgt worden und habe Todesangst gehabt, heißt es in der Anklage.

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Das Würgen gab der Angeklagte zu, eine Vergewaltigung nicht. Den Richtern sagte er. „Es kriselte in meiner Ehe. Sie hatte einen Freund. An diesem Tag sagte sie mir, dass sie mit ihm den Beischlaf vollzogen habe.“ Da sei er wütend geworden.

Das Gericht hat vier weitere Sitzungstage bis 8. April terminiert.