Bochum. Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien: Acht Termine für Zwangsversteigerungen in Bochum stehen demnächst an. Der Überblick.
Mehrere Grundstücke mit Wohn- und Gewerbeimmobilien werden bis zum Jahresende in Bochum zwangsversteigert. Dabei geht es sowohl um citynahe Objekte wie auch um solche, die in Stadtteilen etwas außerhalb liegen. Acht Termine sind von Anfang November bis Ende Dezember angesetzt.
In sechs Fällen geht es um sogenannte „Teilungsversteigerungen“, offiziell „Zwangsversteigerungen zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“. Dabei kommen Immobilien von Eigentümergemeinschaften unter den sprichwörtlichen Hammer, etwa von Paaren nach einer Trennung oder aber wenn Erbengemeinschaften, die sich nicht einigen können.
In zwei weiteren Fällen geht es um „Versteigerungen im Wege der Zwangsvollstreckung“. Durch das von einem Gläubiger beantragte Verfahren sollen ausstehende Zahlungen des Schuldners beglichen werden. Das sind die Termine und Objekte im Überblick:
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8. November (9 Uhr): Gewerbehalle auf großem Grundstück
Ein gewerblich genutztes Grundstück, Werner Hellweg 415a, wird am 8. November (9 Uhr) zwangsversteigert. Der Verkehrswert beträgt 270.000 Euro. Dabei geht es um ein 2928 Quadratmeter großes Gewerbegrundstück, das mit einer Halle inklusive Büro- und Sozialtrakt sowie einem nicht genehmigten Unterstand für Lkw bebaut ist. Das Gebäude ist eingeschossig mit Zwischengeschoss und nicht unterkellert (Baujahr 1991). Das Erdgeschoss hat laut Grundrissplan zwei Kühlräume, zwei Lagerräume, Büro, WC, Duschraum, Vorraum, Technikraum, Eingang (etwa 344 m2) und Heizungsraum. Im Zwischengeschoss sind drei Lagerräume, Abstellraum, Sanitärraum und Flur (77 m²). Die Unterstellhalle für Fahrzeuge hat gemäß Baubeschreibung eine Nutzfläche von etwa 274 m² (Baujahr 1999).
Laut Gutachten ist das Areal der ehemaligen Zeche Robert Müser als Altlastenverdachtsfläche im Altlastenkataster der Stadt Bochum aufgeführt.
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8. November (11 Uhr): Gewerbe- und Wohnhaus mit drei Wohnungen
Um einen Verkehrswert von 616.000 Euro geht es ebenfalls am 8. November (11 Uhr) bei der Zwangsversteigerung eines 2459 Quadratmeter großen Gewerbegrundstücks an der Kornharpener Straße 122 in Bochum-Harpen, das mit einem zweigeschossigen Wohn- und Gewerbegebäude sowie einer Lagerhalle (Baujahr 1981) bebaut ist. „Das Wohn- und Gewerbegebäude ist in einem guten bis befriedigenden baulichen Zustand. Die Lagerhalle ist in einem befriedigenden bis ausreichenden Zustand, die Ausstattung ist insgesamt einfach. Eine teilweise Nutzungsänderung ist baurechtlich nicht genehmigt“, heißt es in dem Wertgutachten.
Das Grundstück wird im Altlastenkataster der Stadt geführt. Auf dem Gelände steht eine stillgelegte, oberirdische Tankanlage für Dieselkraftstoff (5000 Liter).
Zu dem Haus gehören zwei Wohnungen im Erdgeschoss (136 m2 und 119 m2) sowie eine weitere Wohnung (104 m2), ein Bürotrakt (86 m2) und ein Lagerraum (43 m2) im Untergeschoss.
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15. November (9 Uhr): Citynahes Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen
Ein 1960 gebautes, dreigeschossiges, unterkellertes Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen und Gesamtwohnfläche von etwa 323 Quadratmetern an der Maximilian-Kolbe-Straße 21 sowie drei Garagen (Arnoldstraße, Baujahr 1981) werden am Freitag, 15. November (9 Uhr) zwangsversteigert. „Die Wohnungen verfügen über eine einfache, teilweise nicht mehr zeitgemäße Ausstattung und Balkone“, heißt es. Zum Grundstück, das nahe der Innenstadt liegt, gehören eine Gartenfläche und ein Garagenhof. Der Verkehrswert liegt bei 373.000 Euro. Die marktübliche monatliche Miete beträgt 2723 Euro.
Im Jahr 2000 wurde eine Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses erteilt. Dachgauben wurden bereits errichtet, eine Dämmung ist teilweise vorhanden. „Weitere Ausbauarbeiten wurden bisher nicht durchgeführt, die Baugenehmigung ist erloschen“, heißt es im Gutachten.
Eine Besonderheit des Fünffamilienhauses: Unterhalb eines Teils des Gebäudes verläuft der öffentliche Bürgersteig an der Maximilian-Kolbe-Straße.
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15. November (11 Uhr): Mehrfamilienhaus am Nordring
Um ein 167 Quadratmeter großes Grundstück am Nordring 70, das bebaut ist mit einem fünfgeschossigen, unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus (Baujahr 1959), geht es bei der Zwangsversteigerung am 15. November um 11 Uhr.
Im Erdgeschoss des Hauses befinden sich zwei gewerblich genutzte Einheiten. In den Obergeschossen sind sieben Wohnungen sowie zwei weitere Wohnungen, die mit einem Durchbruch verbunden sind und die aktuell private Vereinsräume beherbergen. Die Wohnflächen liegen zwischen 25 und 60 m2. Die Wohn- und Nutzfläche beträgt insgesamt etwa 428 m2. Die gesamten Mieteinnahmen liegen bei 3638 Euro monatlich.
Das Gebäude befindet sich in einem „insgesamt befriedigenden, leicht vernachlässigten Zustand“, heißt es im Gutachten. „Die Ausstattung ist teilweise nicht mehr zeitgemäß. Es bestehen Baumängel bzw. Bauschäden sowie Instandsetzungsbedarf.“ Der Verkehrswert ist auf 415.500 Euro festgelegt.
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22. November (9 Uhr): Eigentumswohnung in Wattenscheid
Um eine Zweieinhalbzimmer-Wohnung in Wattenscheid geht es am 22. November (9 Uhr): Die 54-Quadratmeter-Wohnung, Baujahr 1966, liegt im Erdgeschoss des viergeschossigen Flachdachbaus an der Bochumer Straße 192 und teilt sich laut Gutachten auf in Flur, Bad/WC, Küche, einen Wohn- sowie einen Schlafraum. Außerdem gibt es eine Loggia, und zur Wohnung gehört ein Kellerraum.
„Die Wohnung verfügt über einen älteren Ausstattungsstandard in einfacher Qualität“, heißt es. So wird beispielsweise mit älteren elektrischen Nachtspeicherheizungen geheizt. „Für potenzielle Erwerber besteht das Risiko, für den erforderlichen Investitionsbedarf über Sonderumlagen in Anspruch genommen zu werden“, hält die Sachverständige fest.
Die Wohnung ist Teil einer Anlage aus drei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 54 Wohnungen und einer Reihengaragenanlage. „Das Objekt wird als baujahrestypisch ohne wesentliche Modernisierungen eingeordnet. Eine komplette Dachsanierung ist erforderlich.“ Den Verkehrswert schätzt die Gutachterin auf 52.000 Euro.
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22. November (11 Uhr): Mehrfamilienhaus und Garagen in Bochum-Weitmar
Ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen an der Hauerstraße in Weitmar steht beim zweiten Termin am 22. November (11 Uhr) zur Zwangsversteigerung. Zu dem viergeschossigen Haus gehören auch noch ein zweigeschossiges Nebengebäude (ein ehemaliger Stall) sowie zwei Garagen. Begutachtet wurden die Objekte im Frühjahr 2021.
Das Haus verfügt demnach über zehn Wohnungen mit Größen zwischen 45 und 76 Quadratmetern. Das Ursprungsbaujahr sei unbekannt, heißt es im Gutachten. 1950 sei es nach Kriegszerstörungen wieder aufgebaut worden. 1990 wurde eine Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses zu zwei Wohnungen, jeweils mit Balkon, erteilt. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung sei das Objekt in einem „insgesamt befriedigenden baulichen Zustand“ gewesen, urteilt die Sachverständige. Das gilt nicht für das Nebengebäude, das 1946 als „Notwohnung“ genehmigt wurde. Heute wäre es baurechtlich nur noch als Lagerfläche nutzbar. Es sei aber in „einem mangelhaften Zustand“, die Rede ist von „umfangreichen Feuchteschäden mit Schimmelpilzbefall“.
Mit den zehn Wohnungen seien Mieteinnahmen in Höhe von etwa 3700 Euro im Monat zu erzielen. Das Gutachten kommt auf einen Verkehrswert von 568.000 Euro.
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6. Dezember (9 Uhr): Eigentumswohnung in Hofstede
Eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Hofstede steht am 6. Dezember (9 Uhr) zur Zwangsversteigerung. Eckdaten: zwei Zimmer, Küche, Diele und Bad, zusammen rund 51 Quadratmeter Wohnfläche. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung sei die Wohnung nicht vermietet und in „einem stark verwahrlosten Zustand“ gewesen, heißt es im Gutachten. „In allen Räumen sind starke Verunreinigungen an allen Bauteilen vorhanden.“ Außerdem ist die Rede von Sperrmüll, Schimmelpilz und Feuchteschäden.
Das Gemeinschaftseigentum – im viergeschossigen Haus an der Poststraße 38 gibt es acht Wohnungen – sei „in einem befriedigenden bis ausreichenden, teilweise vernachlässigten baulichen Erhaltungszustand“. Das Baujahr ist unbekannt.
Für die Wohnung kommt das Gutachten auf einen Verkehrswert von 9.500 Euro.
20. Dezember (9 Uhr): Mehrfamilienhaus und Garagen in Bochum-Harpen
Kurz vor Weihnachten geht es vor dem Amtsgericht noch einmal um ein Grundstück mit Mehrfamilienhaus sowie fünf Fertiggaragen. Am 20. Dezember (9 Uhr) soll das Ensemble an der Elbestraße 7 in Bochum-Harpen versteigert werden. In dem zweigeschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr 1960, gibt es sieben Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 28 und 69 Quadratmetern.
Der Verkehrswert wurde im Mai 2021 ermittelt und auf 360.000 Euro geschätzt. Das Wohnhaus ist über eine Stichstraße der Elbestraße erreichbar. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung waren sechs der sieben Wohnungen vermietet. Marktüblich wären rund 30.000 Euro Mieteinnahmen jährlich zu erzielen, heißt es im Gutachten. „Die Ausstattungen der Wohnungen entsprechen überwiegend einem älteren und einfachen Standard“, so die Sachverständige. „Am Gebäude und an den Außenanlagen sind Unterhaltungsrückstände zu beseitigen.“
Alle genannten Termine finden im Amtsgericht Bochum (Josef-Neuberger-Straße 1) statt, im Saal A1.04 (Gebäudeteil A, 1. Obergeschoss). Das Gericht weist darauf hin, dass die Verfahren allein in Händen der Gläubiger liegen. Diese könnten das Zwangsversteigerungsverfahren jederzeit einstellen und damit auch die anberaumten Termine aufheben lassen.
Verkehrswert und Mindestgebot
Der Verkehrswert im Gutachten zu einer Zwangsversteigerungs-Immobilie soll den „gegenwärtigen Marktwert des Objektes“ angeben, erklärt das Amtsgericht in seinen Hinweisen für Bietinteressenten. Er soll also den Preis abbilden, „der bei einer freiwilligen Veräußerung möglicherweise zu erzielen wäre“.
Dieser Betrag muss nicht geboten werden. Es gibt jedoch eine Untergrenze: Der Zuschlag werde von Amts wegen versagt, wenn beim ersten Termin nicht mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes geboten würden, so das Gericht.
Wer bieten will, muss sich mit gültigem Personalausweis oder Pass ausweisen – und bei Abgabe des Gebots eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt laut Gericht in der Regel zehn Prozent des Verkehrswerts. Wichtig: Der Verkäufer haftet z.B. nicht für etwaige Mängel, ebenso wenig hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistungen. Er kann auch nicht mehr vom Kauf zurücktreten. Weitere Informationen und Tipps hat das Gericht in einem Merkblatt zusammengefasst, das online zu finden ist.