Bochum-Langendreer. In Bochum findet eine Frau vier ausgesetzte Katzenbabys, eines stirbt kurz darauf. Tierschutzorganisation Peta will Hinweise mit Geld belohnen.
Unbekannte haben vergangene Woche vier Katzenbabys an der Sonnenleite in Bochum-Langendreer ausgesetzt. Eines der Jungtiere überlebte nicht. Nun setzt die Tierschutzorganisation Peta eine Belohnung für Hinweise zu den Tätern aus, die die Jungtiere ausgesetzt hatten.
„Manchmal fragen wir uns: Warum machen Menschen so etwas?“, sagt Polizeisprecher Jens Artschwager. Selbst erfahrenen Polizeibeamten hätten bei einem Einsatz am Freitagvormittag, 6. September, die Worte gefehlt. Laut Polizeiangaben entdeckte eine Zeugin einen Schuhkarton mit ganz besonderem Inhalt: vier kleinen Katzenbabys.
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Katzenbabys wurden ins Tierheim Bochum gebracht
Die Tiere waren augenscheinlich sehr jung: „Als die Streifenbeamten sie fanden, waren sie dehydriert und verängstigt“, so die Polizei. Die Polizisten nahmen die Katzenbabys schließlich in ihre Obhut und brachten sie auf direktem Weg ins Tierheim Bochum, wo sie aktuell versorgt werden.
„Die jungen Katzen waren tatsächlich erst zwei bis drei Tage alt, als sie ausgesetzt wurden“, erklärt eine Mitarbeiterin des Tierheims. Ihre Kollegen hätten bei einem der Kätzchen noch die Nabelschnur mit Mutterkuchen gefunden. Außerdem sei eines der Neugeborenen kurz nach der Ankunft im Tierheim verstorben, zuvor habe es noch Schnappatmung gehabt. „Die anderen drei machen sich aktuell gut“, sagt die Mitarbeiterin weiter. Die kleinen Katzen würden weiterhin im Tierheim versorgt.
Tierrechtsorganisation Peta setzt 1000 Euro Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt die Tierrechtsorganisation Peta nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen habe, könne sich dazu bei der Polizei oder telefonisch unter 0711 8605910 oder per E-Mail an whistleblower@peta.de bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym, teilt die Tierschutzorganisation mit.
Das Aussetzen von Tieren sei laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten und könne außerdem Straftatbestand der Tierquälerei erfüllen. Dies könne mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden, informiert Peta. „Wir möchten helfen, aufzuklären, wer die Neugeborenen einfach ausgesetzt und damit ihren Tod in Kauf genommen hat“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin bei Peta. „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und die Vierbeiner direkt im Tierheim abgegeben müssen, anstatt sie in einem Schuhkarton auszusetzen.“