Bochum. Ein Ex-Geschäftsführer soll privat in Firmenkassen gegriffen haben. Schaden laut Anklage: 102.415 Euro. Im Hintergrund gibt es ein Ehedrama.

In einem emotional aufgeladenen Strafprozess wird jetzt vor dem Bochumer Schöffengericht aufgeklärt, ob der ehemalige Geschäftsführer (64) mehrerer Bochumer Firmen heimlich in Unternehmenskassen gegriffen und sich privat bereichert hat. Sein Verteidiger spricht von einem „Rosenkrieg“.

Ex-Ehefrau des Angeklagten: „Größter Vertrauensbruch, den er mir antun konnte“

Die Hauptzeugin (54) der Anklage war zur mutmaßlichen Tatzeit (2020 und 2021) Inhaberin bzw. Mitinhaberin der Firmen und gleichzeitig seine Ehefrau. Sie hatte ihn, als die mutmaßlichen Untreuetaten im März 2021 aufgeflogen waren, sofort als Geschäftsführer abgesetzt und ihm alle Kontovollmachten entzogen. Im Zeugenstand sprach sie vom „größten Vertrauensbruch, den er mir antun konnte“. „Ein absoluter Missbrauch seiner Befugnisse.“ Mittlerweile sind beide geschieden.

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Der Angeklagte überwachte laut Anklage für alle Gesellschaften/Firmen die Finanzbuchhaltung. Ohne Abstimmung mit seiner damaligen Ehefrau soll er sich in 64 Fällen an Firmenkonten bedient haben. Dadurch sei ein Schaden von 102.415 Euro entstanden. Er habe Summen auf sein privat geführtes Konto überwiesen, direkt Bargeld abgehoben und Lastschriften ausgelöst.

„Eins verspreche ich Dir: Ich bring Dich um.“

„Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagte die Firmeninhaberin über den Tag, an dem sie davon erfahren habe.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe: Alle Kontenzugriffe seien beruflich bedingt oder abgesprochen gewesen. Die Zeugin bestreitet dies. Einmal kamen dem Mann die Tränen.

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Im Gerichtssaal ist mit Händen zu greifen, wie vergiftet das Verhältnis zwischen beiden ist. Die 54-Jährige berichtet etwa vom Tag, an dem sie ihren damaligen Ehemann als Geschäftsführer absetzte. „Eins verspreche ich Dir: Ich bring Dich um“, habe er gedroht. Er werde sie „fertigmachen“. Sie habe sich damals eine Sicherheitskraft engagiert.

Gericht will weitere Ermittlungen und setzt Verfahren aus

Die Richterin: „Hört sich alles an wie in einem schlechten Film.“ Der Verteidiger meinte über die Zeugin: „Sie hat ihn als den ganz bösen Buben dargestellt.“

Das Gericht hält weitere Ermittlungen zu den Kontobewegungen für erforderlich. Deshalb beginnt der Prozess wohl in einigen Monaten von vorn.