Bochum. Wegen zwei kinderpornografischen Fotos wurde eine Bochumerin (69) verurteilt. Sie bekam die neue Mindeststrafe: ein Jahr Haft auf Bewährung.

Wegen zwei Bildern mit kinderpornografischem Inhalt hat das Schöffengericht am Mittwoch eine 69-jährige Bochumerin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Dies ist die Mindeststrafe, nachdem der Gesetzgeber vor einem Jahr den Strafrahmen deutlich verschärft hat. Der Staatsanwalt wollte Freispruch, der Verteidiger ebenfalls.

Kripo Bochum hatte Durchsuchungsbefehl wegen Verdachts des Kindesmissbrauchs

Die Angeklagte wurde am 5. Januar in der Wohnung eines Verwandten in Bochum von der Polizei angetroffen. Die Beamten hatten einen Durchsuchungsbefehl gegen den Mann wegen Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs. Weil er nicht zu Hause war, ließen sich die Polizisten das Handy der Frau geben; dort stand seine Telefonnummer. In dem Handy entdeckten sie zwei Fotos, das zwei etwa zehn und elf Jungen in stark sexualisierter Weise zeigt.

Bochumer Richter: „Wir haben massive Zweifel an den Angaben“ der Angeklagten

Die Angeklagte erklärte, nichts von den Fotos gewusst zu haben. Sie habe das Handy im Sommer 2021 auf einem Flohmarkt an der Fachhochschule für 70 Euro gekauft und es sich dort von einem Unbekannten einrichten lassen. Auf dem Handy gab es noch massenhaft weitere Fotos mit nicht strafbaren Inhalten – auch von denen habe sie nichts gewusst. Sie habe mit dem Handy nur telefoniert.

„Wir haben massive Zweifel an den Angaben“, sagte Richter Axel Deutscher und sprach von „absurden Erklärungen“. Die zwei strafbaren Fotos sind erst nach dem Kauf auf das Gerät gekommen.

Aus Sicht des Richters mauerte die Angeklagte

Die Angeklagte machte kaum Angaben und nannte keine Namen von möglicherweise beteiligten Personen. Aus Sicht des Richters mauerte sie. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte sie laut gelacht, als ihr die Fotos vorgehalten wurden: „Das ist vielleicht Familie“, soll sie gesagt haben.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger hielten es für denkbar, dass ein Unbekannter mehrere Endgeräte auf einem Konto miteinander verknüpft haben könnte und die Fotos somit tatsächlich ohne Wissen der Angeklagten auf ihr Handy gekommen seien. Das Gericht sah aber „keine Anhaltspunkte“ dafür.

Der Fall geht wohl in die Berufung. Seit 2018 ist die Anzahl der entdeckten Fälle von Kinderpornografie in Bochum von rund 30 auf 247 im Jahr 2021 angestiegen.