Bochum. Wegen fahrlässiger Tötung ist ein Autofahrer aus Bochum verurteilt worden. Er hatte vor einem USB-Wertstoffhof einen Fußgänger (75) übersehen.

Nach einem tödlichen Autounfall vor dem USB-Wertstoffhof an der Schattbachstraße in Bochum hat das Amtsgericht am Montag einen Autofahrer verurteilt. Wegen fahrlässiger Tötung bekam der 25-jährige Pfleger eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro (90 Tagessätze).

Der Bochumer hatte am 21. Januar Abfall entsorgt. Nach getaner Arbeit parkte er rückwärts aus. Dabei übersah er einen 75-jährigen Fußgänger hinter dem Wagen. Der Mann kam durch die Kollision zu Fall und schlug mit dem Kopf auf der Straße auf. Zwei Tage später erlag er im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Nach dem Unfall war der Autofahrer sofort zu einer Tankstelle an der nahe gelegenen Alten Wittener gefahren, dort wurde er aber von einem Augenzeugen auf den Vorfall angesprochen.

Unfallgutachter bestätigt ein Verschulden des Angeklagten

Der Angeklagte erklärte, dass er beim Ausparken den Platz hinter seinem Wagen „ordnungsgemäß überprüft“ habe. Er habe von dem Sturz nichts bemerkt. Ein Unfallgutachter sah aber sehr wohl ein Verschulden. Aber auch der 75-Jährige habe sich vor der Kollision falsch verhalten.

Freigesprochen wurde der Angeklagte von einem zweiten, weniger schweren Vorwurf: Er soll in Witten beim Einparken ein anderes Fahrzeug beschädigt und dann verschwunden sein. Auch dort habe er nichts bemerkt, meinte er. Das war ihm nicht zu widerlegen.