Bochum. Das Wohnviertel an der Alexandrinenstraße am Stadtpark soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Welche Auswirkungen das für die Bewohner hat.

Die Siedlung „Alexandrinenstraße“ am Stadtpark wirkt eher unscheinbar. Schlichte Wohnhäuser bestimmen das Erscheinungsbild. Dennoch soll sie unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Areal besteht aus insgesamt sechs Baublöcken mit zusammen 15 Häusern, die von 1929 bis 1939 nach dem Entwurf der Architekten Mebes und Emmerich für den Gemeinnützigen Wohnungsverein zu Bochum eG (GWV) errichtet wurden.

Sie zählt, so das Amt für Stadtplanung, zu den „beeindruckendsten Siedlungsbauten ihrer Zeit“. Auch heute noch überliefere die Siedlung einen nachhaltigen Eindruck vom Schaffen des berühmten Architekten Paul Emmerich, dessen Reformarchitektur mitbestimmend für die Zeit zwischen 1910 und 1930 wurde.

Leitfaden für die Sanierung der Häuser in Bochum

Der Eigentümer, der Gemeinnützige Wohnungsverein zu Bochum eG (GWV), die Verwaltung und das LWL-Fachamt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen Lippe haben zusammen mit dem Büro Rübsamen und Partner ein Gestaltungshandbuch als Leitfaden für den denkmalgerechten Erhalt und die Sanierung auf den Weg gebracht.

Das Gestaltungshandbuch soll helfen, den Wert der Siedlung zu erhalten. Darin heißt es: „Im Stadtparkviertel in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kliniken liegt die Siedlung Alexandrinenstraße aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts. Gleich sticht ins Auge, dass die Wohnbauzeilen mit ihren Backsteinfassaden aus der Reformarchitekturzeit zwar nicht mehr ausschließlich im Originalzustand überliefert, aber dennoch von dem Eigentümer - dem Gemeinnützigen Wohnungsverein zu Bochum eG - sehr gut erhalten sind und bis heute etwas besonderes für das Stadtbild zwischen Stadionring und Stadtpark darstellen.“

Wohnungsnot bei Beamten und Arbeitern

Die Siedlung ist eines von insgesamt zehn Vorhaben des Büros Mebes und Emmerich in Bochum und wurde ursprünglich errichtet, um die im Zuge der Industrialisierung entstandene Wohnungsnot von Beamten und Arbeitern der Reichs-, Staats- und Kommunalverwaltung zu lindern.

Sanierung im Wohnquartier Erbhof

Der Gemeinnützige Wohnungsverein zu Bochum eG besitzt auch im Wohnquartier Erbhof denkmalgeschützten Gebäude. In Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege der Stadt Bochum saniert Bochums größte Wohnungsgenossenschaft seit 2020 folgende Objekte: Herderallee 22-34, Wielandstraße 100-108, Margaretenstraße 13-17, Lessingstraße 57-61 und Erbhof 1-14.Ähnlich wie an der Alexandrinenstraße geplant, geht es am Erbhof auch um die Sanierung der Fassaden, Erneuerung der Dächer, Austausch der Türen, Gestaltung der Gärten und Innenhöfe.

Bei den schlichten Backsteinbauten wurde auf Jugendstildekor, zu dieser Zeit durchaus beliebt, verzichtet; Ornamente sind nur sparsam vorhanden.

Bei der Sanierung der Häuser soll insbesondere auf die Fenster geachtet werden; sie werden nach historischem Vorbild wieder vertikal gegliedert. Zum Teil wird die alte Ziegelfassade wieder freigelegt. Bei den Türen soll die Beleuchtung nach altem Vorbild geändert werden. Bei den Loggien und Balkonen wollen die Architekten geringe Änderungen, vor allem auch beim Anstrich, vornehmen.

Erhaltenswerte Häuser an der Teylestraße

Auch an der Teylestraße befinden sich diese erhaltenswerten Häuser. Hier sollen die Balkone erweitert werden. Zudem sollen die Gartenmauern im Sanierungsfall erneuert werden. Die Müllanlagen werden aufwändiger umgestaltet. Die insgesamt 96 Fahrradabstellplätze an der Teylestraße werden mit einer Hecke umfasst.

Bei den Gehwegen sollen die vorhandenen Beläge wie Kopfsteinpflaster erhalten bleiben. Die nachträglich, in den 1950er und 60er Jahren gebauten Garagen könnten durch Modulbauten ersetzt werden. Auch bei den Treppenhäusern haben die Architekten erhaltenswerte Elemente entdeckt, sowohl bei den Treppen, beim Geländer und den Sockeln.