Bochum. Haftstrafen bis zu achteinhalb Jahren Haft hat das Landgericht Bochum für drei Brüder verhängt. Es geht um rund 78 Kilo verkauftes Marihuana.
In einem der größten Drogen-Prozesse der vorigen Jahre in Bochum ist am Freitag der Haupttäter (30) vom Landgericht zu achteinhalb Jahren Haft wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilt worden.
Schuldig gesprochen wurden auch seine beiden Brüder wegen Beihilfe: ein 25-Jähriger bekam fünf Jahre Haft, ein 31-Jähriger zwei Jahre Haft auf Bewährung.
78.000 Joints konnten aus dem verkauften Marihuana hergestellt werden
Es geht um rund 120 Kilo Marihuana, die zwischen September 2019 und Oktober 2020 aus den Niederlanden eingeführt worden sind. Davon wurden mindestens 78 Kilo in Deutschland weiterverkauft. Das seien 78.000 Menschen, die sich damit einen Joint rauchen konnten, darunter vielleicht auch Minderjährige, wie Kammervorsitzende Susanne Schön-Winkler den drei Brüdern vorhielt.
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Insgesamt soll der Haupttäter mit seinen Dealer-Geschäften 421 000 Euro umgesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn elf Jahre Haft gefordert.
Seine beiden Brüder hatten seine Geschäfte als Kurierfahrer unterstützt und Bargeld für den Ankauf der Drogen nach Holland gebracht.
Bochumer Haupttäter war geständig und reuig: die eigenen Brüder in die Taten verstrickt
Der Haupttäter war geständig; es tue ihm leid, dass er seine Brüder in die Taten verstrickt habe. Auch sein älterer Bruder gab die Vorwürfe zu; der 25-Jährige indes nur teilweise
Die Taten, so die Richterin, seien „aus einem familiären Umfeld heraus begangen“ worden. Mehr oder weniger hätte Familienmitglieder sich das alles angeschaut und vielleicht auch davon profitiert.
Die drei Brüder waren mit drei weiteren Männern bei einer Großrazzia am 7. Oktober festgenommen worden. Die Einsatzkräfte kam morgens um 6 Uhr und griffen in 20 Wohnungen und Objekten in Bochum zu. Auch Polizeihunde und Kräfte einer Hundertschaft waren unterwegs. Seitdem sind bereits mehrere Haftstrafen verhängt worden.
Der 30-Jährige und der 25-Jährige sind parallel zur Haft auch in eine geschlossene Entziehungsanstalt eingewiesen worden, weil sie selbst Drogen konsumiert haben.