Gelsenkirchen/Essen. Die Hauptbahnhöfe Gelsenkirchen und Essen werden zu Waffenverbotszonen. Warum die Bundespolizei wieder zu dieser Maßnahme greift.

In den Hauptbahnhöfen Gelsenkirchen und Essen gelten ab kommenden Mittwoch besonders strenge Vorschriften in Bezug auf Waffen. Die Bundespolizei richtet nach Informationen dieser Zeitung an den beiden Verkehrsknotenpunkten jeweils eine Waffenverbotszone für die Zeit vom 30. November bis zum 5. Dezember ein.

Waffenverbotszonen in Gelsenkirchen und Essen: Zwangsgeld droht

Die Einrichtung einer solchen Zone ist zugleich verbunden mit verstärkten Kontrollen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Zuletzt wurde für die Bahnhöfe Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund im Februar dieses Jahres ein solcher Bann ausgesprochen. In Bochum und Dortmund ist eine solche Maßnahme gerade erst zu Wochenbeginn am 21. November ausgelaufen.

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Nach wie vor werden bei Kontrollen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof (und auch in Essen) verbotene Gegenstände und Waffen gefunden. Zudem wird kein nennenswerter Rückgang von Gewaltdelikten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen an den Ruhrgebietsbahnhöfen registriert.

Erst am vergangenen Wochenende waren Beamte in Gelsenkirchen bei einem jungen Mann auf einen Schlagring gestoßen, den er angeblich „zur Selbstverteidigung“ bei sich trug. Anfang November sorgte ein Mann mit einem Sturmgewehr in Essen für Aufregung.

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Waffen oftmals Begleiter junger Männer, Hemmschwelle sinkt durch Alkohol und Drogen

Ein Beispiel für Waffenfunde der Bundespolizei hier im Revier: verbotene Messer und Macheten.
Ein Beispiel für Waffenfunde der Bundespolizei hier im Revier: verbotene Messer und Macheten. © Unbekannt | Foto: Bundespolizei

Waffen sind oft ständige Begleiter, vor allem bei jungen Männern. Butterflymesser, Schlagstöcke, Elektroschocker und selbst Äxte sind den Beamten in Gelsenkirchen und anderswo im Revier schon untergekommen.

Problemgruppen sind für die Bundespolizei in erster Linie Jugendliche und junge Heranwachsende, bei denen die Hemmschwelle oft durch den Konsum von Alkohol und Drogen auf ein gefährlich niedriges Niveau sinkt, wenn sich eine Waffe griffbereit in Jacke oder Hose versteckt.

Das Waffenverbot beginnt am Mittwoch, 30. November, um 15 Uhr und endet am Montag, 5. Dezember, um sechs Uhr.