Gelsenkirchen-Altstadt. Einen verbotenen Schlagring hat die Bundespolizei in Gelsenkirchen sichergestellt. Ein junger Bochumer hatte ihn dabei zur „Selbstverteidigung“.

Mit einer verbotenen Waffe hat die Bundespolizei am Samstag, 19. November, einen Mann aus Bochum am Gelsenkirchener Hauptbahnhof erwischt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Gelsenkirchener Bundespolizisten stellen Schlagring eines Bochumers (18) sicher

Die Einsatzkräfte befanden sich auf Streife, als ihnen am Samstag gegen 14.30 Uhr ein junger Bochumer im Gelsenkirchener Hauptbahnhof auffiel. Die Beamten hielten diesen den 18-Jährigen an und kontrollierten ihn. Auf Nachfrage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen gab der junge Bochumer an, einen Schlagring bei sich zu haben. Angeblich führe er die „Waffe zur Selbstverteidigung“ mit sich, gab er zu Protokoll.

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Die Beamten stellten den verbotenen Schlagring sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Das Gesetz sieht hier nach Paragraf 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

Von einem Schlagring geht eine große Gefahr aus. Durch die gesteigerte Schlagkraft können schwerwiegende Verletzungen entstehen, wenn jemand mit dieser Waffe auf sein Opfer einprügelt.