Oberhausen. Das Arbeitsgericht Oberhausen muss sich immer häufiger mit Klagen gegen Klinik-Betreiber Ameos befassen. Verdi: Der Betriebsrat wird umgangen.

„Mitbestimmung ist keine Privatangelegenheit“: Die Gewerkschaft Verdi und der Betriebsrat von Ameos Oberhausen haben vor dem Arbeitsgericht mit einer Protestaktion auf die „mangelnde Informationspolitik“ des privaten Krankenhausbetreibers aufmerksam gemacht. Offenbar wächst nun auch in Oberhausen die Unzufriedenheit mit der Schweizer Holding, die das Katholische Klinikum Oberhausen (KKO) 2019 übernommen hat: Nicht nur am Donnerstag (24. Juni) wurde sich mit zwei Klagen gegen Ameos befasst – im Juli sollen zwei weitere Termine folgen.

Zum einen ging es am Donnerstag um Mitarbeiter der IT-Abteilung, die laut Betriebsrat und Gewerkschaft zum 31. März betriebsbedingt gekündigt worden sind. Nachdem Ameos im Oktober 2020 ankündigt hatte, die Technikabteilung mit 43 Mitarbeitern schließen zu wollen und dies auch zum Jahresende 2020 umsetzte, hieß es eigentlich, dass keine weiteren Stellenkürzungen mehr geplant seien. Auch hatte Ameos zu Beginn der KKO-Übernahme zugesichert, möglichst alle 2000 Stellen in Oberhausen erhalten zu wollen.

Zudem wurde sich im Arbeitsgericht am Donnerstag mit einer Klage des Betriebsrats befasst: Dieser fühlt sich von Ameos schlecht informiert, weil er über neue Mitarbeiter in der IT-Abteilung nicht informiert worden sei. Ganz plötzlich seien neue Kollegen aufgetaucht und hätten wichtige Aufgaben übernommen, heißt es aus dem Betriebsrat.

Kammertermine im Juli: Ameos-Betriebsrat darf Mail-Verteiler nicht mehr nutzen

Ameos: Drei Kliniken und Pflegezentren

Ameos betreibt in Oberhausen die drei ehemaligen Krankenhäuser des Katholischen Klinikums Oberhausen: St. Clemens, St. Josef und St. Marien. Zudem gehören die Pflegezentren Bischof-Keteller, Josefinum und St. Clements sowie ein Reha-Zentrum zu Ameos. Auch in der ambulanten Pflege ist die Holding mit der „Ameos Mobile Pflege Oberhausen“ aktiv. Ameos gehört mit deutschlandweit rund 95 Einrichtungen an über 50 Standorten zu den großen Playern der Gesundheitsbranche in Deutschland. Die Gruppe weist inzwischen mit über 15.000 Mitarbeitern eine Bilanzsumme von 900 Millionen Euro aus.

Folgen sollen am 24. Juli zwei weitere Kammertermine. Auch hier geht es um die Mitbestimmung bei Ameos. Gezwungen zu weiteren Klagen sehen sich die gewählten Vertreter der Belegschaft, weil sie sich zum einen sich bei Unterrichtungen in der Personalplanung unzureichend eingebunden sehen.

Des Weiteren geht es im Juli um einen zu KKO-Zeiten gepflegten Mail-Verteiler des Betriebsrats, der inzwischen wohl deaktiviert worden ist. Aktuell dürfe der Betriebsrat nur noch über das Intranet der Ameos-Gruppe kommunizieren, so die Kläger. Schnelle Infos per Mail an die gesamte Belegschaft seien nicht mehr gestattet - was gerade angesichts der dynamischen Corona-Lage als Hindernis gewertet wird. [Lesen Sie auch: Neue Verkaufsgerüchte beunruhigen Ameos-Klinik-Belegschaften]

Verdi: Ameos versucht Informationshoheit zu erlangen

Gewerkschaftssekretärin und Verdi-Gesundheitsexpertin Katharina Schwabedissen sieht die Klagen als Zeichen dafür, dass Ameos in Oberhausen „nun doch nach seinem üblichen System vorgeht“. Man habe zunächst die Hoffnung gehabt, dass es Ameos aufgrund der starken Konkurrenzsituation unter den Kliniken im Ruhrgebiet unterlässt, Mitarbeiter durch mangelnde Einbeziehung abzuschrecken und über ihren Kopf hinweg zu entscheiden.

Aus anderen Ameos-Standorten sei jedoch längst bekannt, dass dort Betriebsräte „kaltgestellt“ werden und man als Arbeitgeber versuche, die Informationshoheit zu erlangen. „Das bewahrheitet sich nun auch in Oberhausen“, sagt Schwabedissen. Den Betriebsrat einzubeziehen sei jedoch keine nette Geste, sondern eine Pflicht. „Er muss die Belegschaft transparent informieren können.“

Verdi: Aus KKO-Zeiten ist man in Oberhausen anderes gewöhnt

Deshalb hat Verdi auf dem Transparent, das vor dem Arbeitsgericht gezeigt wurde, auch das Betriebsverfassungsgesetz zitiert. Darin heißt es, dass bei der Behinderung oder Störung des Betriebsrats mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe zu rechnen ist. Gerade für die Mitarbeiter des ehemaligen KKOs sei es da schwer zu ertragen, dass die gesetzlichen Grenzen nun regelmäßig ausgereizt würden. „Aus dem früheren kirchlichen Konzern, wo nicht nach Gutsherrenart regiert wurde, kannte man das nicht“, resümiert Verdi-Expertin Schwabedissen. [Lesen Sie auch:Trotz Ameos-Übernahme: Kirche bleibt am KKO in Oberhausen]