Oberhausen. Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle auf deutschen Straßen. Was ist zu tun, wenn es zur Kollision mit Reh oder Wildschwein kommt?
Im Herbst, wenn die Tage immer kürzer werden, Laub auf die Straße fällt und die Temperaturen sinken, steigt die Gefahr im Straßenverkehr. Das liegt nicht nur an schlechteren Sichtverhältnissen und rutschigen Straßen. Auch die Zahl der Wildunfälle steigt in der dunklen Jahreszeit: Fahrzeuge kollidieren mit einem Tier. Experten raten: Nach einem Wildunfall sollten Betroffene stets die Polizei rufen.
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Rund 295.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr auf deutschen Straßen, teilt die Versicherungswirtschaft mit. „Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, erklärt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt.“
Nach Wildunfall: Versicherungen brauchen eine Bescheinigung
Nach einer Kollision mit einem Tier sei eine sogenannte Wildschadensbescheinigung erforderlich, die von der Polizei oder der Forstbehörde ausgestellt wird. Wichtig: Im Rahmen der Teilkasko werden nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild entstanden sind, etwa durch Wildschwein, Reh oder Hirsch.
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Wie so oft bei Versicherungen: Die Tücken liegen in den Details. So sind Unfälle mit Federvieh nicht bei allen Versicherungen eingeschlossen, auch nicht Schäden durch Pferde und Ziegen. Diese Tiere sind zwar behaart, gelten aber nicht als wild. Und: „Durch die Vielzahl der Teilkasko-Tarife gibt es inzwischen auch ‚Teilkasko-light’-Versicherungen, die selbst Schäden durch Haarwild nicht regulieren“, warnt Aulbach. Andere schließen Kollisionen mit Tieren nur bei Zusatzbeiträgen ein.
Vollkasko-Versicherung zahlt nach Wildunfall
Wird der Schaden nicht durch das Tier direkt verursacht, sondern entsteht er durch ein Ausweichmanöver, können Betroffene trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als so genannte „Rettungskosten“ fordern. Allerdings muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass sich Wild auf der Fahrbahn befunden hat: Hier können Fotos oder Zeugenaussagen helfen. Bei kleineren Tieren wie Hase, Marder oder Fuchs gilt das nicht: Nach geltender Rechtsprechung ist ein „selbstgefährdendes Ausweichen“, so nennt es der Gesetzgeber, nicht zulässig.
Die Vollkasko-Versicherung übernimmt dagegen auch diese Schäden, ebenso Schäden durch Federvieh oder andere Tiere. Allerdings leider mit prompter Rabattrückstufung, wie Ingo Aulbach einräumt. „Bei Klein- oder Bagatellschäden sollte man daher vorher durchrechnen, ob sich eine Schadensanzeige bei der Versicherung überhaupt lohnt.“