Oberhausen. Die Hausratversicherung, einmal abgeschlossen, gerät schnell aus dem Blick. Das birgt aber erhebliche Versicherungs-Risiken.
Die Hausratversicherung sollte stets auf dem neuesten Stand sein. „Es ist sinnvoll, in der eigenen Hausratversicherung nachzuschauen, ob und wie hoch etwaige Neuerwerbungen versichert sind“, rät Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Schließlich wäre es mehr als ärgerlich, wenn das wertvolle E-Bike nachts unwissentlich den Besitzer wechselt oder der neue teure Gasgrill Beine bekommt.“
Da diese Käufe häufig in die Tausende gehen, empfehlen die Versicherungskaufleute, die vorhandene Hausratpolice zu überprüfen. Es sei ratsam, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen oder den Vermittler oder die Vermittlerin seines Vertrauens zu konsultieren. Denn manche Tarifvarianten würden nur bis zu einer Maximalsumme von z. B. 1000 Euro eine Entschädigung bieten.
Einfaches Vorhängeschloss reicht nicht aus
Policen-Inhaber sollten genau klären, was die Versicherung abdeckt und was nicht, auch wenn es etwa um Diebstahl aus einem abschließbaren Raum geht und was die Versicherung darunter versteht. „Nutzt man ein Gartenhäuschen als Aufbewahrungsort fordern die Versicherungen auf jeden Fall besondere Sicherheitsvorkehrungen“, unterstreicht Aulbach. „Dazu gehört ein Sicherheitsschloss an einer fest verankerten Tür. Ein einfaches Vorhänge- oder Kettenschloss reicht nicht aus.“
Insbesondere bei teuren Fahrrädern, die bei Dieben sehr beliebt seien, sollte darauf geachtet werden, dass sie auch gegen den so genannten einfachen Diebstahl (also ohne Einbruch) versichert sind, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der eigenen vier Wände.