Mülheim. Der Tierschutzverein Mülheim startet wieder die Sprechstunde für Tiere, deren Besitzer sich einen Besuch beim Tierarzt nicht leisten können.
Nach langer Coronapause startet der Tierschutzverein Mülheim wieder seine Tiersprechstunde. Das Angebot gilt für Tierhalter, die Sozialleistungen beziehen und sich einen regulären Besuch beim Tierarzt nicht leisten können. Die Finanzierung wird ermöglicht durch Spenden und Mitgliedsbeiträge des Tierschutzvereins Mülheim.
Tierhalter, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, können mit ihren Lieblingen die monatlich stattfindende Sprechstunde des Tierschutzvereins nutzen. Dort müssen sie einen geringen Eigenanteil für die Behandlung ihrer Vierbeiner zahlen. Wie vor der Pandemiepause findet die Tiersprechstunde jeweils am ersten Mittwoch im Monat von 14 bis 15 Uhr im Café Light der Awo an der Gerichtsstraße 11 statt. Der erste Termin ist der kommende Mittwoch, 6. April.
Tierhalter, die in Mülheim Sozialleistungen beziehen, zahlen geringen Eigenanteil
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Die Leistungen der Tiersprechstunde für Hunde umfassen etwa die Untersuchung im Rahmen der Impfung, das Setzen eines Mikrochips und eine einmalige Parasitenbehandlung. Der Hund muss laut Tierschutzverein mindestens ein Jahr alt sein. Maximal zwei Tiere pro Haushalt können werden behandelt. Der Eigenanteil beträgt zehn Euro.
Für Katzenhalterinnen und -halter, die Sozialleistungen beziehen, gibt der Tierschutzverein im Rahmen der Sprechstunde Gutscheine für die Kastration von Katzen und Katern aus. Das Tier muss während der Sprechstunde vorgestellt werden. Der Eigenanteil für die Kastration beträgt 30 Euro. Für Katzenbesitzer besteht zudem einmal pro Jahr die Möglichkeit, während der Tiersprechstunde eine tierärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. Der Eigenanteil beträgt zehn Euro.
Tierbesitzer müssen nachweisen, dass sie von Sozialleistungen leben
Tierbesitzer, die in die Sprechstunde des Mülheimer Tierschutzvereins kommen, müssen eine Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen, etwa den Bescheid über ALG II, vorweisen und durch den Personalausweis belegen, dass sie in Mülheim wohnen. Der Mülheim-Pass ist kein ausreichender Nachweis über den Leistungsbezug, betonen die Tierschützer.
Für die Tiersprechstunde gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Es gelten vor und im Café die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln der aktuellen NRW-Corona-Schutzverordnung.