Mülheim. Die Polizei richtet ab Mittwoch am Hauptbahnhof Mülheim eine Waffenverbotszone ein. Trotz Corona geht die Zahl der Straftaten nicht zurück.
Die Bundespolizei richtet am Mülheimer Hauptbahnhof wieder eine Waffenverbotszone ein: Vom 3. bis 7. März ist das Mitführen sämtlicher Waffen, Hieb- und Stichwaffen und gefährlichen Gegenständen verboten. Auch für die Hauptbahnhöfe in Essen und Gelsenkirchen gilt die Regelung.
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Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden. Trotz rückläufiger Fahrgastzahlen sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs wegen Corona verzeichne die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte an den Hauptbahnhöfen.
Waffenverbot am Mülheimer Hauptbahnhof: 30 Waffen sichergestellt
Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres hatte die Bundespolizei in den jeweiligen Bahnhöfen eine hohe zweistellige Zahl an Fällen registriert, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind. Dabei seien vor allem Messer in unterschiedlichen Größen sichergestellt worden.
Zuletzt hatte die Bundespolizei im Januar für eine Woche eine Waffenverbotszone eingerichtet – mit Erfolg: 50 Straftaten ahndeten die Beamten und stellten 30 Waffen sicher.
Die neue Allgemeinverfügung gilt von Mittwoch, 3. März, 14 Uhr, bis zum Sonntagmorgen, 7. März, um 6 Uhr. Ausgenommen ist der U-Bahn/Stadtbahn-Bereich.