Ganze Klassen tagelang im Homeschooling wegen eines positiven Pooltests: Warum es das weiterhin gibt und wie es eine Gelsenkirchener Klasse traf

Gelsenkirchen. Klassenweise mehrtägiges Homeschooling, weil der Pooltest positiv war und eines oder mehrere Kinder erkrankt sind: das sollte eigentlich nach den neuen Regeln des Schulministeriums in diesem Schuljahr nicht mehr passieren. An der Grundschule Georgstraße in Gelsenkirchen ist es dennoch passiert, aufgrund einer Reihe von Pannen, für die Schule selbst wohl wenig bis nichts kann.

Warten auf die Einzeltestergebnisse daheim

Dass die ganze Klasse einen oder zwei Tage daheim bleibt, wenn der Klassenpooltest, der an Grundschulen im Land Standard ist, positiv ausgefallen ist, entspricht eindeutig den landesweiten Regeln, versichert Fridtjof Unger von der Unteren Schulaufsicht.

Doch sobald die nachträglichen Einzeltestergebnisse vorliegen, werden diese dem Gesundheitsamt gemeldet. Das soll sich umgehend mit der Schule in Verbindung setzen, um enge Kontaktpersonen, also Sitznachbarn, auszumachen und diese zu informieren und in Quarantäne zu schicken. Quarantäne kann nämlich allein das Gesundheitsamt verhängen, nicht die Schule. Die Wartezeit auf das Einzelergebnis heißt offiziell daher „Homeschooling“, nicht Quarantäne. Der Effekt ist freilich der gleiche: Die Kinder sind zuhause und müssen dort lernen.

Probleme im externen Labor und beim Gesundheitsamt

An der Georgstraße war am Wochenanfang der Pooltest einer Klasse positiv ausgefallen, danach ging es in die Einzeltests. Dabei gab es bei einem Einzeltest Probleme mit der Auswertung im Labor, weshalb eine zweite Einzeltestung abgewartet werden musste. Als das Ergebnis vorlag, hakte es mit der Meldung des Gesundheitsamtes bei der Schule. Am kommenden Montag dürfen nun die negativ getesteten Kinder der Klasse an der Georgstraße endlich wieder zur Schule laut Schulaufsicht. „Da ist leider alles schief gegangen, was schief gehen kann“, räumt Unger ein.

Gesundheitsamt entscheidet individuell über Quarantäne

Mit klassenweisem Homeschooling aufgrund eines positiven Pooltests müssen Grundschuleltern also weiterhin rechnen. „Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem Ergebnis erhalten haben und nicht nach einer Einzelfallprüfung vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen identifiziert worden sind“, formuliert das Ministerium.

Weiter ist geregelt, dass das Gesundheitsamt das weitere Vorgehen nach Vorliegen der Einzeltestergebnisse festlegt. Und das fällt in Gelsenkirchen unterschiedlich aus. In der Regel, so berichten Schulleiter, werden tatsächlich nur Sitznachbarn in Quarantäne geschickt. Es gibt aber auch Fälle, vor allem, wenn mehrere Kinder positiv sind, in denen ganze Lerngruppen in Quarantäne gehen müssen. Aktuell sind mehr als 60 Grundschulkinder in Gelsenkirchen in offizieller Quarantäne.