Düsseldorf. Die neuen Quarantäne-Regel an Schulen klingen kompliziert. Die Redaktion fragte beim NRW-Gesundheitsministerium nach, was genau gilt.

Ab Mittwoch gilt in den NRW-Schulen eine entschärfte Quarantäne-Vorschrift. Anders als noch vor den Sommerferien muss bei einem einzigen Corona-Fall nicht mehr die gesamte Klasse zuhause bleiben. Doch wer muss eigentlich in Quarantäne? Kann man sich „freitesten“? Was genau ist mit der Bezeichnung „enge Kontaktperson“ gemeint? Vielen Lesern geben die neuen Regeln, die NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag vorgestellt hatte, noch immer Rätsel auf.

Ministerium: Enge Kontaktpersonen könne sich nicht freitesten

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Vorschriften auf Anfrage dieser Redaktion deshalb noch einmal erläutert. So ziemlich klar dabei ist: Bei einem Corona-Fall in der Klasse müssen nur noch die direkten Sitznachbarn (davor, dahinter, rechts und links) der infizierten Person in eine 14-tägige Quarantäne. Von der Maßnahme betroffen sind zudem diejenigen Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt mit dem Infizierten standen. Diese Gruppe der so genannten „engen Kontaktpersonen“ könne sich auch nicht freitesten, hob das Ministerium hervor.

Keine Quarantäne für vollständig Geimpfte

Kompliziert wird es mit Blick auf andere Schüler und Lehrkräfte, die sich in der Klasse des Infizierten aufgehalten haben. Das Ministerium formuliert hier etwas umständlich, dass „von einer Einstufung als enge Kontaktpersonen“ abgesehen werden solle, wenn Schüler und Lehrkräfte während des Unterrichts Maske getragen haben, alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen inklusive Lüftung eingehalten und Abstandsregeln während des Unterrichts für insgesamt nicht länger als 15 Minuten unterbrochen wurden. Heißt: Hat der Rest der Klasse die Hygiene-Vorschriften beachtet, muss sonst niemand zuhause bleiben. Wer vollständig geimpft und zudem symptomfrei ist, muss ohnehin grundsätzlich nicht in Quarantäne.