Oberhausen. Der Singsang eines 24-Jährigen im Nachtbus störte einen Fahrgast. Er schob den Jüngeren an der Marktstraße aus dem Bus. Da griff der zum Messer.
In einem Oberhausener Nachtbus kam es am 15. September 2019 zu einem kurzen Streit zwischen zwei Fahrgästen. Als ein 55-jähriger Mann einen 24-Jährigen an der Haltestelle Marktstraße aus dem Bus drängte, zog der Jüngere ein Messer und stach mehrfach zu. Er traf den Mann in den Bauch. Mit dem Fall musste sich nun in zweiter Instanz das Landgericht Duisburg befassen.
Der Mann hatte sich wohl über das laute Brabbeln geärgert, das der Angeklagte „rappen“ nannte. Er gebot dem 24-Jährige, er solle endlich still sein. Als dem das nicht passte, schritt der Fahrgast zur Tat. Der große und schwere Mann schob den Ruhestörer ohne Probleme Richtung Ausgang. Doch in der offenen Tür stehend griff der 24-Jährige zum Messer.
Zeuge wehrte sich durch Fußtritte gegen weitere Stiche
Gleich der erste Stich traf. Der Verletzte aber merkte das zunächst gar nicht, wehrte weitere Attacken des Angeklagten mit Fußtritten ab. Der Busfahrer beendete das Gefecht schließlich, indem er die Tür schloss. Der Geschädigte hatte Glück im Unglück: Der Stich drang zwar fünf Zentimeter tief ein, verfehlte aber alle lebenswichtigen Organe und Blutgefäße.
Angesichts der zahlreichen, wenn auch nicht einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten hatte das Amtsgericht Oberhausen im Oktober 2020 für die gefährliche Körperverletzung ein deutliches Urteil gefällt: Unter Einbeziehung einer Vorverteilung verurteilte es den 24-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Der Angeklagte zog in die Berufung.
Angeklagter entschuldigte sich unter Tränen
Dort berichtete er von Drogen- und Alkoholproblemen von frühester Jugend an. Und er sei doch vom Zeugen angegriffen worden. Daran ließ sich angesichts der Zeugenaussagen und der Aufnahmen von Überwachungskameras auch nicht zweifeln. Aber in eine Notlage war der Angeklagte dabei keineswegs geraten und es gab keine Rechtfertigung dafür, den Zeugen nach dem Rauswurf aus dem Bus mit dem Messer anzugreifen.
Bei den blutigen Bildern der Überwachungskameras wäre dem Angeklagten fast schlecht geworden. Unter Tränen entschuldigte er sich immer wieder bei dem Geschädigten. Doch die ernstzunehmende Reue konnte am Urteil nichts mehr ändern. Zwar rechnete die Berufungskammer ein wenig anders als das Amtsgericht und eine zweimonatige Strafe wegen Drogenbesitzes verschwand rein rechnerisch, doch es kam das gleiche Resultat heraus: Drei Jahre und drei Monate Gefängnis.