Duisburg. Eine Firma mit Sitz in Oberhausen und Spanien soll bei der Steuer gelogen haben. Geschäftsführer (58) soll 715.000 Euro hinterzogen haben.

Mit einer Firma, die in Oberhausen und Spanien beheimatet war, soll ein 58-jähriger Mann aus Harsewinkel nicht nur gute Geschäfte gemacht haben. Er soll auch kräftig Steuern hinterzogen haben. Die Anklage vor dem für solche Fälle zuständigen Amtsgericht Duisburg wirft ihm vor, der öffentlichen Hand zwischen Mai 2016 und Mai 2017 rund 715.000 Euro vorenthalten zu haben.

Ab 2016 soll der Angeklagte Geschäftsführer des Unternehmens gewesen sein, das mehrfach den Besitzer wechselte. Geschäftszweck der Firma sollen der Handel mit Effekten und Waren aller Art sowie Baudienstleistungen gewesen sein. Die Umsätze sollen recht ordentlich gewesen sein. Doch die Angaben in Sachen Steuern sollen falsch gewesen sein.

Zu wenig Umsatzsteuer, Körperschafts- und Gewerbesteuer gezahlt

Die Anklage geht davon aus, dass der 58-Jährige im fraglichen Zeitraum, die zwei Steuerjahre betreffen, bei den Angaben für die Umsatzsteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer gelogen haben soll. Daher sind insgesamt sechs Fälle von Steuerhinterziehung angeklagt. Der Angeklagte ist sich allerdings keiner Schuld bewusst. Er will nur einem Bekannten einen Gefallen getan haben. Viel mehr, als dass der 58-Jährige da Geschäftsführer war, könne sein Mandant nicht sagen, so der Verteidiger.

Obwohl der Angeklagte rund zwei Dutzend Vorstrafen hat – Steuervergehen sind allerdings neu – versuchte das Schöffengericht dem Mann goldene Brücken zu bauen: Für den Fall eines Geständnisses erwarte den Mann nur eine geringe Strafe. Es müsse ja berücksichtigt werden, dass er eben noch nicht einschlägig bestraft wurde, die letzte Vorstrafe schon eine Weile zurückliege, ein Teil der Steuerschuld inzwischen gezahlt wurde und die Taten ja auch schon eine ganze Weile zurücklägen, zählte der Vorsitzende auf.

Angeklagter wies Vorschlag für eine Verständigung recht brüsk zurück

Der Angeklagte war beinahe empört über ein solches Ansinnen. „Was für ein Geständnis?“, fragte er gereizt. Nun wird das Verfahren in einigen Monaten noch einmal von vorne starten. Dann wird eine langwierige Beweisaufnahme mit vielen schwierigen Zeugenvernehmungen beginnen. Der Vorsitzende geht von 20 bis 30 Verhandlungstagen aus.