Mülheim. Seit Monaten lädt jemand seinen Gewerbemüll in großen Mengen in Mülheim-Heißen ab. Nun drohen ihm Konsequenzen, es gibt einen Zeugen.
Der Müllsünder, der seit Monaten seinen Gewerbemüll an der Container-Sammelstelle am Wiescher Weg in Heißen in Nacht- und Nebelaktionen einfach aus seinem Auto schmeißt, hat nun doch Konsequenzen zu befürchten. Der Anwohner, der die Vorfälle regelmäßig beobachtet und gemeldet und auch das Autokennzeichen des mutmaßlichen Verursachers der wilden Müllkippen an die Behörden weitergegeben hat, stellt sich als Zeuge zur Verfügung.
„Es ist einer der ganz wenigen Bürger, der uns in solch einem Ermittlungsverfahren auch als Augenzeuge unterstützt“, zeigt sich Jürgen Zentgraf, Leiter des Umweltamtes, erleichtert. Bei über 99 Prozent der Meldungen hinsichtlich wilder Müllkippen, sei dies nämlich nicht der Fall. „Deshalb soll das Verfahren jetzt so schnell wie möglich geführt werden, es hat ja auch Symbolkraft.“
Mülheimer Umweltamtsleiter: „Sind auf Hilfe der Bürger angewiesen“
Zentgraf ist dem couragierten Anwohner, der nicht nur einen, sondern mehrere Vorfälle beobachtet, gemeldet und auch die Polizei hinzugezogen hat, sehr dankbar. Und hofft, dass es weitere Bürger animiert, es ihm gleich zu tun. „Wir sind da auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, um solche Müllsünder zu überführen.“
Der direkte Anwohner, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ist froh, dass jetzt langsam Bewegung in die Geschichte kommt. Er hätte sich jedoch ein schnelleres Handeln seitens der Stadt gewünscht. Schließlich habe er den Zeugenbefragungsbogen schon vor über zwei Monaten ausgefüllt zurück an die Stadt geschickt. Das lasse sich dadurch erklären, dass die Stadt trotzdem Vorermittlungen einleiten müsse.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum nur bei Verdacht auf schwere Straftaten möglich
Anhand des Kennzeichens musste nochmals offiziell der Halter ermittelt werden, so Zentgraf. Und der Halter eines Wagens könne nicht automatisch als Verursacher beschuldigt werden. Auch die Frage, warum bei solch einem dreisten Wiederholungstäter nicht eine Videoüberwachung installiert werden könne, kann Jürgen Zentgraf leicht beantworten. Videoüberwachung in öffentlichen Räumen sei nur an Orten zulässig, an denen mit schweren Straftaten zu rechnen sei und diene auch nur der Gefahrenabwehr und nicht zur Beweissicherung. Daher seien Zeugen, wie der Heißener Bürger, unheimlich wichtig.
Durch den Zeugen stünden die Chancen jedoch gut, den Verursacher eindeutig zu identifizieren. Je nach Art, Häufigkeit und Gefährlichkeit der ordnungswidrig abgeladenen Abfälle, sieht der Bußgeldkatalog Geldstrafen bis zu 50.000 Euro vor. So hoch wird die Strafe in dem Fall wohl nicht ausfallen, aber, garantiert Zentgraf, würde es auf jeden Fall ein vierstelliger Betrag.