München/Mülheim. Der Mordprozess gegen den Hilfspfleger, der sechs Patienten getötet haben soll, steht kurz vor dem Abschluss. Ein Todesopfer kam aus Mülheim.

Der Prozess gegen einen polnischen Hilfspfleger Grzegorz Stanislaw W. wegen sechsfachen Mordes ist mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft in die Endphase gegangen. Der 38 Jahre alte Angeklagte sei kaltblütig und empathielos vorgegangen, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag. Er sei kein Pfleger. „Er ist ein Serienmörder.“ Eines der Todesopfer, ein 91-Jähriger, kam aus Mülheim.

Angeklagter habe „den möglichen Tod der Menschen in Kauf genommen"

Dem Mann wurden in der Anklage sechsfacher Mord, dreifacher versuchter Mord und drei Fälle von gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft ihm Raub und Diebstahl vor.

Der an Diabetes II leidende Mann habe seinen pflegebedürftigen, aber nicht zuckerkranken Patienten an verschiedenen Tatorten in ganz Deutschland eine Überdosis Insulin gespritzt und dabei den möglichen Tod der Menschen in Kauf genommen. Die Pflegebedürftigen hätten nicht mit einem Angriff auf ihr Leben gerechnet – just nicht von einer Pflegekraft, die zu ihrer Unterstützung eingestellt war. Nach den Taten nahm der Angeklagte diverse Dinge mit: Bargeld, Schmuck, aber auch Wein, Parfüm, Seife, Waschmittel, Klopapier und Klobürsten.

Polizei Essen: Kein Haftbefehl trotz Strafanzeige

Der gelernte Schlosser war in einem Crashkurs zum Hilfspfleger ausgebildet worden. Die Arbeit sei ihm jedoch zu beschwerlich gewesen, sagte die Staatsanwältin. Von Anfang an sei er nicht gewillt gewesen, die Arbeit auszuführen. Er habe vielmehr die „Tätigkeit lediglich als Türöffner zu deutschen Haushalten und ihren Wertgegenständen“ nutzen wollen. Aufgrund seiner Körperfülle habe der Mann die Arbeit teils auch gar nicht ausführen können. „Die Arbeit überforderte ihn sowohl physisch als auch psychisch.“

Der Fall hatte für Wirbel im Polizeipräsidium Essen gesorgt: Die Tochter des Mülheimer Verstorbenen hatte Strafanzeige gegen den Pfleger gestellt, ein Haftbefehl wurde aber nicht erlassen. Sechs Wochen später, am 11. Juli 2017, sei der 91-Jährige im Pflegeheim „aufgrund einer natürlichen Todesursache verstorben“, ermittelte die Staatsanwaltschaft Duisburg. Strafrechtlich und auch disziplinarrechtlich hatten sich aber keine Anzeichen für Verstöße ergeben.