Gelsenkirchen. Auf Basis einer Tarifeinigung haben kommunale Mitarbeiter 2020 eine Corona-Prämie bekommen. So viel zahlte die Stadt Gelsenkirchen.

Während viele Unternehmen noch auf die staatlichen Corona-Hilfen warten, haben die Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen bereits 2020 eine Sonderzahlung bekommen: Rund zwei Millionen Euro sind nach Angaben der Stadt als Corona-Boni an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gezahlt worden.

Einen Bonus erhielten die Mitarbeiter der Kernverwaltung sowie Beschäftigte des öffentlichen Kindertagesbetreuungsträgers GeKita, des kommunalen IT-Dienstleisters gkd-el, der städtischen Seniorenhäuser (SH) und des Instituts für Stadtgeschichte (ISG). Insgesamt 3900 Gelsenkirchener Angestellte profitierten von der Sonderzahlung in Höhe von rund 2.019.190 Euro.

Bonus soll besondere Leistungen während der Corona-Pandemie honorieren

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Grundlage der Corona-Boni ist eine Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Oktober 2020. In dem Tarifvertrag „TV Corona-Sonderzahlung 2020“ haben Arbeitgeber und Gewerkschaften die zentralen Aspekte geregelt. Der Tarifvertrag sieht vor, dass allen Beschäftigten von Bund und Kommunen bis zum 31. Dezember 2020 eine Prämie gezahlt werden sollte, um ihre besonderen Leistungen während der Corona-Pandemie zu honorieren .

Wie die Stadt mitteilte, wurde die Prämie in Gelsenkirchen an 3742 TVÖD-Beschäftigte (Angestellte mit einem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), 105 Auszubildende, 23 Teilnehmer an Qualifikationsmaßnahmen und 30 Praktikanten ausgezahlt. Die Höhe der von den Kommunen auszuzahlenden Prämie ist dem Tarifvertrag gemäß nach Entgeltgruppen gestaffelt. Wer weniger verdiente, hatte Anspruch auf einen höheren Bonus. Insgesamt gab es:

  • 600 Euro für die unteren Entgeltgruppen 1-8 (bis etwa 3475 Euro Monatseinkommen)
  • 400 Euro für die mittleren Entgeltgruppen 9-12 (zwischen etwa 3000 und 5790 Euro Monatseinkommen)
  • 300 Euro für die oberen Lohngruppen (13-15) (zwischen etwa 4055 bis 6920 Euro Monatseinkommen)
  • 225 Euro für Auszubildende und Praktikanten.

Teilzeitbeschäftigte erhielten den Bonus anteilig

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Praktikanten und Auszubildende des Bundes bekamen dagegen nur 200 Euro. Einen Anspruch auf den Bonus hatten Angestellte des öffentlichen Dienstes, wenn ihr Arbeitsverhältnis am Stichtag 1. Oktober 2020 bestand und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt hatten.

Beschäftigte in Teilzeit haben die Corona-Sonderzahlung anteilig erhalten: Wer beispielsweise eine 80-Prozent-Stelle in einer unteren Entgeltgruppe hat, bekam 480 Euro, 80 Prozent der regulär zustehenden 600 Euro. Die Corona-Sonderzahlung ist nach Paragraf 3 Nummer 11a des Einkommenssteuergesetzes von der Einkommenssteuer befreit. Das gilt allerdings nur, wenn im Jahr 2020 der individuelle Höchstbetrag von 1500 Euro für die Steuerfreiheit noch nicht ausgeschöpft wurde.

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Auch in anderen Ruhrgebietsstädten haben Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Corona-Prämien erhalten. So zahlte die Stadt Mülheim beispielsweise gut 1,2 Millionen Euro an rund 2550 Beschäftige. In Duisburg erhielten 5000 Mitarbeiter Prämien in einer Gesamtsumme von rund 2,2 Millionen Euro. In Bottrop profitierten 1500 Stadtbeschäftigte von einer Zahlung in Höhe von rund 670.000 Euro. Da es sich um eine tarifvertragliche Regelung handelt, erhalten Städte zunächst einmal keine Erstattungen für die ausgezahlten Boni.