Oberhausen. In einem Stoag-Bus erlauben die Kontrolleure nicht, dass ein Fahrgast eine Frau spontan auf seinem VRR-Ticket mitnimmt. Eine Leserin ist verärgert.

Wer ein Monatsticket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) besitzt, darf an Wochenenden und nach 19 Uhr eine Person kostenlos auf diesem Ticket mitfahren lassen. Doch muss diese Person schon zu Fahrtantritt feststehen oder ist es möglich, diese Entscheidung noch während der Fahrt zu treffen? Diese Frage stellt sich eine Leserin, als sie an einem Samstagnachmittag bei der Fahrt vom Oberhausener Hauptbahnhof nach Königshardt eine Ticketkontrolle in einem Stoag-Bus beobachtet. Sie beschreibt das Verhalten der beiden Kontrolleure als „kundenfeindlich“.

Nach der Abfahrt wollten Kontrolleure die Fahrkarten sehen. „In der Reihe vor mir saß eine junge Frau, deren Monatskarte nicht für den Bereich Oberhausen, sondern für Bottrop gültig war“, berichtet die Leserin. „Aber der junge Mann, der neben ihr saß, hatte eine gültige Monatskarte, und machte den Kontrolleur darauf aufmerksam, dass er die Frau auf seinem Ticket mitnehmen kann.“

Wen Fahrgäste mitnehmen, muss bei Fahrtantritt feststehen

Die Reaktion der Kontrolleure verärgert unsere Leserin. Sie hätten den Mann „abgekanzelt“, wollten wissen, in welchem Verhältnis er zu der Bottroperin stehe, und informierten ihn darüber, dass Kundinnen und Kunden nicht nachträglich angeben dürften, dass sie jemanden auf ihrem Ticket mitfahren lassen. „Dann habe ich nachgefragt, ob es tatsächlich im Ermessen der Kontrolleure steht, wen ich als Stoag-Kundin auf meiner Monatskarte mitfahren lassen darf“, schreibt die Leserin. „Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum es nicht erlaubt sein soll, bei einer Kontrolle das Mitfahren sozusagen im zweiten Anlauf zu regeln.“

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Dazu erklärt die Stoag: Fahrgäste, die im VRR-Gebiet mit Bus und Bahn unterwegs sind, müssen „beim Einsteigen einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben bzw. diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen“. Es sei daher nicht möglich, erst während der Fahrt spontan zu entscheiden, zum Beispiel bei einer Kontrolle, dass weitere Fahrgäste auf einem Fahrausweis mitfahren.

Leserin: Tarife der Stoag sind „höchst kompliziert“

Unsere Leserin hätte sich dennoch etwas mehr Nachsicht gewünscht. Die Tarife der Stoag seien „höchst kompliziert“ und Irrtümer daher verständlich. Im konkreten Fall habe die kontrollierte Frau in der Bank vor ihr eine Monatskarte der Preisstufe A für die Stadt Bottrop vorgezeigt. Und für eine einfache Fahrkarte von Oberhausen nach Bottrop gelte ebenfalls Preisstufe A. Warum das Einzelticket für die Strecke gültig wäre, das Monatsticket der gleichen Preisstufe aber nicht, findet sie schwer nachvollziehbar. „Ich bin seit mehr als 25 Jahren ÖPNV-Nutzerin mit Monatskarte und habe trotz Abitur und Diplom bis heute manchmal Schwierigkeiten da durchzublicken.“

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Die Stoag erklärt, dass es bei den Preisstufen von Einzeltickets und Monatskarten Unterschiede gibt: „Anders als bei einem Einzelticket, muss sich der Fahrgast bei einer Monatskarte in der Preisstufe A auf ein Tarifgebiet (eine Stadt), bei der Preisstufe B auf einen Geltungsbereich und bei der Preisstufe C auf eine Region festlegen.“ Das Ticket der kontrollierten Kundin sei nur für Bottrop gültig gewesen. Für ihre Fahrt nach Oberhausen benötige sie also ein Zusatzticket.

Bei Unsicherheiten, ob das Ticket für die geplante Verbindung gültig ist, empfiehlt die Stoag, „kurz beim Fahrpersonal direkt beim Einstieg nachzufragen, damit es hinterher nicht zu unangenehmen Situationen bei einer Ticketkontrolle kommt“.

Wie viele Personen Ticket2000-Besitzer mitnehmen dürfen

Wer ein Ticket2000-Monatsticket hat, der darf werktags ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis zu fünf Personen im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mitnehmen. Allerdings muss man auch bei dieser Regelung aufpassen, denn FÜNF ERWACHSENE sind NICHT erlaubt. Von den fünf Personen dürfen höchstens zwei Personen über 14 Jahre alt sein (inklusive Inhaber des Monatstickets). Die mitgenommenen Personen müssen vor dem Einstieg in die Bahn oder in den Bus bestimmt sein.