Groß Kasse machen Betrüger in Gelsenkirchen mit falschen Inkasso-Schreiben. Verbraucherschützerin erklärt, wie man die teure Falle umgeht.

Gelsenkirchen. Falsche Inkassoschreiben sorgen derzeit für Verunsicherung in Gelsenkirchen. Sigrun Widmann, die Leiterin der hiesigen Verbraucherzentrale, warnt vor dieser Betrugsmasche. Die vermeintliche „KS Anwaltssozietät“ aus München verschickt demnach Briefe, in denen sie rund 290 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordert. Die „KS Anwaltssozietät“ gibt es aber gar nicht, wie die Rechtsanwaltskammer München schreibt.

Die vermeintliche Kanzlei droht nach Angaben der Verbraucherzentrale mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen sowie Pfändungen. „Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren oder gar zahlen, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät daher Sigrun Widmann. „Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.”

Woran sich seriöse Inkasso-Unternehmen erkennen lassen

Sigrun Widmann ist die Leiterin der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen (Robert-Koch-Straße 4). Die Verbraucherschützerin warnt, weil erneut falsche Inkassoschreiben in Gelsenkirchen im Umlauf sind.
Sigrun Widmann ist die Leiterin der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen (Robert-Koch-Straße 4). Die Verbraucherschützerin warnt, weil erneut falsche Inkassoschreiben in Gelsenkirchen im Umlauf sind. © FUNKE Foto Services | Joachim Kleine-Büning

Häufig fielen falsche Inkassoschreiben durch typische Merkmale wie etwa durch Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen auf, berichtet die Verbraucherzentrale.

„In diesem Fall aber ist das Anschreiben gut gemacht und wirkt auf den ersten Blick authentisch“, berichtet Widmann. Dazu trage die Rechtsanwaltskanzlei als Absender bei. „Selbst ältere Menschen, die beim Thema Inkasso durchaus wissen, dass Vorsicht geboten ist, sind sehr verunsichert“, so die Expertin weiter. Der Beratungsstelle liegen mittlerweile schon zehn Fälle von Gelsenkirchener Bürgern vor, die ein solches falsches Mahnschreiben bekommen haben.

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Jedes Inkassobüro muss registriert sein, ob dies der Fall ist, kann laut Verbraucherzentrale unter www.rechtsdienstleistungsregister.de überprüft werden. Aus dem jeweiligen Schreiben müsse hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat.

Darüber hinaus müssten sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssten nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses Inkassobüro setze zudem angemessene Fristen.

Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt im Detail der interaktive Inkassobrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW.

So reagiert man richtig auf nicht berechtigte Forderungen

Wer ein Inkassoschreiben erhält – diese Betrugsversuche gab es in Gelsenkirchen schon früher –, sollte laut Verbraucherzentrale zunächst prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Lesen Sie dazu auch: [Gelsenkirchener Berater helfen im Kampf gegen Inkassobüros]

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Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.

Derzeit sind in Gelsenkirchen und in vielen anderen Städten des Ruhrgebietes falsche Inkassoschreiben (Symbolbild) einer Münchener Kanzlei unterwegs. Neben der Verbraucherzentrale warnt auch die Rechtsanwaltskammer München vor Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ bzw. „KS Anwaltssozietät“. Die gebe es nicht, schreibt die Kammer.
Derzeit sind in Gelsenkirchen und in vielen anderen Städten des Ruhrgebietes falsche Inkassoschreiben (Symbolbild) einer Münchener Kanzlei unterwegs. Neben der Verbraucherzentrale warnt auch die Rechtsanwaltskammer München vor Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ bzw. „KS Anwaltssozietät“. Die gebe es nicht, schreibt die Kammer. © Unbekannt | Foto: dpa / Picture-Alliance

Häufig übersehen: Ab wann ein Zahlungsverzug tatsächlich vorliegt

Ein wichtiger Punkt, auf den Verbraucherschützerin Sigrun Widmann hinweist: Entgegen weitläufiger Meinungen „kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist“. Das Unternehmen müsse dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken.

Weitere Informationen stellt die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso zur Verfügung.