Gelsenkirchen. Die Corona-Inzidenz liegt in Gelsenkirchen unter 100. Ab Pfingstmontag treten deshalb neue Lockerungen in Kraft. Welche Regeln dann gelten würden

Die Gelsenkirchener Sieben-Tages-Inzidenz sinkt seit geraumer Zeit und ist unter einem Wert von 100. Am Samstag (22.5.) war dies am fünften Tag in Folge der Fall, weshalb ab Pfingstmontag neue Regeln in der Emscherstadt gelten.

Restaurants dürfen in Gelsenkirchen ihre Außenbereiche öffnen

Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen, Cafés, Kantinen und Mensen dürften ihre Außenbereiche öffnen – allerdings nur für geimpfte und genesene Personen sowie für diejenigen, die einen offiziellen negativen Schnelltest vorweisen können. Der Test darf zum Zeitpunkt des Besuchs maximal 48 Stunden zurückliegen.

Diese Corona-Tests sind Voraussetzung für weitere Lockerungen. Sie wären beispielsweise beim Shopping vonnöten. Geschäfte dürften wohl bald ohne Terminbuchung von Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchenern mit negativem Testergebnis und auch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Pro Kunde müssen 20 Quadratmeter Platz zur Verfügung gestellt werden.

Keine Ausgangssperre mehr: Mit wie vielen Personen sich Gelsenkirchener treffen dürfen

Treffen im öffentlichen und privaten Raum seien im größeren Rahmen erlaubt. Fünf Personen aus zwei Haushalten dürften sich wieder zusammenfinden sowie beliebig viele Personen eines Haushaltes mit einer weiteren Person. Nicht mitgerechnet werden hierbei Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene. Die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt nicht mehr.

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Freuen könnten sich zudem Kultur- und Sportfans. Konzerte dürften in Gelsenkirchen unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis erlaubt sein. Hierbei wären ausreichend Abstand sowie ein Sitzplan erforderlich. Mit Terminbuchungen dürften auch Museen, Kunstausstellungen und ähnliche Einrichtungen nach monatelanger Pause wieder Besucherinnen und Besucher empfangen. Hier gilt ebenfalls eine Begrenzung der Besucherzahl.

Kontaktfreier Sport dürfte unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen betrieben werden. Kontaktsport sei hingegen nur im kleinen Kreis möglich: fünf Personen aus zwei Haushalten oder beliebig viele Personen des eigenen Haushaltes mit einer weiteren Person oder Gruppen von bis zu 20 Kindern.

Private Feiern (Geburtstage und Hochzeiten) blieben indes verboten. Dasselbe würde für Kongresse und Messen gelten.

Oberbürgermeisterin Karin Welge erklärt dazu: „Die in Gelsenkirchen sinkenden Infektionszahlen sind nach den vielen schwierigen Wochen eine gute Nachricht für uns alle. Ich möchte mich bei den Bürgerinnen und Bürgern ganz herzlich bedanken, von denen sich der weitaus größte Teil an die Einschränkungen gehalten und so ganz erheblich zur Eindämmung der Pandemie beigetragen hat. Sie haben sich die Lockerungen verdient. Gleichzeitig möchte ich alle bitten, nun nicht allzu leichtsinnig zu werden. Bitte bleiben Sie also weiterhin besonnen, damit wir gemeinsam gut durch den Sommer kommen und nutzen Sie das Impfangebot.“