Gelsenkirchen. Gelsenkirchen steht vor der Entscheidung, die Maskenpflicht im Freien zu verlängern oder zu beenden. Warum sie trotz Omikron auslaufen sollte.

Bund und Länder haben sich am Freitag auf neue Corona-Regeln geeinigt. Nun stellt sich die Frage: Wie reagieren die Städte, die sich per Allgemeinverfügungen eigene Regeln geben können, auf die bevorstehende Omikron-Welle? Antworten finden muss die Gelsenkirchener Verwaltung bis Mittwoch. Denn am 12. Januar läuft die aktuelle Allgemeinverfügung aus, die etwa die Maskenpflicht in der City, in Buer, Schalke, Rotthausen, Erle, Horst und Resse regelt. Dass die Inzidenzen perspektivisch wieder in die Höhe gehen, sollte die Stadt nicht per se als Argument dafür anführen, die Maskenpflicht erneut zu verlängern.

Bei der Maskenpflicht in Gelsenkirchen Einkaufszonen geht es vor allem um die psychologische Wirkung

Es ist zweifelhaft, ob durch das bisherige Tragen der Maske in den Einkaufs- und Fußgängerzonen überhaupt eine Infektion verhindert werden konnte. Aerosolforscher haben oft genug betont, wie gering das Risiko an der frischen Luft ist. Das weiß man natürlich auch beim städtischen Krisenstab, wo man die Maskenpflicht deswegen vor allem auch als Instrument der Abschreckung begreift. Der Stadtbevölkerung soll so verklickert werden: Die Lage ist angespannt. Es geht also vor allem um eine psychologische Wirkung, weniger um eine tatsächlich infektionsmindernde.

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Klar: Kommunal hat man wenig Möglichkeiten, eigene Schutzregeln zu fassen und bei hohen Inzidenzen Signale zu setzen - was in anderen Städten schon zu irrsinnigen Auswüchsen geführt hat. So hatte man innerhalb der Oberhausener Stadtgrenzen beispielsweise schon einmal auf eine verschärfte Maskenpflicht im PKW gesetzt. Oder erinnern Sie sich noch an joggende Maskenträger am Rheinufer?

KOD hätte besseres zu tun, als eine Maskenpflicht ohne große Wirkung zu kontrollieren

So absurd weit hat es Gelsenkirchen bislang nicht getrieben. Wobei man sich auch hier zeitweise etwas blöd vorkommt, wenn man vom Ordnungsamtsmitarbeiter wegen einer zu tiefhängenden Maske verwarnt wird, obwohl man zu jedem Menschen mühelos den dreifachen Mindestabstand einhalten kann. Natürlich ist etwa die Bahnhofstraße auch schon mal voll. Aber gerade jetzt im Januar nach dem Ende des Weihnachtsgeschäfts doch nie so proppenvoll, dass sich die Leute nicht genug aus den Weg gehen könnte.

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Sollte man da der pandemiemüden und regelgebeutelten Bevölkerung noch Verschärfungen zumuten, die auf keinem wissenschaftlichen Fundament stehen? Sollte man den KOD dort beanspruchen, wo er für die tatsächliche Sicherheit der Menschen nichts leisten kann? Schlicht unnötig. Wenn auch in den Städten weitere Maßnahmen gegen Omikron getroffen werden, sollten sie also effektiv sein – und sich vor allem auf die Innenräume beziehen, also dort, wo die Mutante bisherigen Erkenntnissen zufolge offenbar noch mehr wütet als alle Varianten zuvor. Auf Erziehungsmittel wie die Maskenpflicht im Freien ließe sich dagegen gut verzichten.