Essen. Seit vergangenem Freitag können Google-Nutzer per Löschantrag fordern, dass Suchmaschinen-Einträge gelöscht werden - sofern sie Persönlichkeitsrechte verletzen. Seitdem sind schon über 41.000 Anträge gestellt worden. Wir erklären, wie auch Sie Ihr Recht auf Vergessenwerden durchsetzen können.
Die Bürger der Europäische Union wollen ihr neues Recht auf Vergessenwerden im Internet durchsetzen. Das hatte ihnen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Urteil Mitte Mai zugestanden. Demnach können EU-Bürger verlangen, dass Suchmaschinenbetreiber Links löschen, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Google, dessen Suchmaschine den Markt in der EU dominiert, hat mittlerweile reagiert und ein entsprechendes Löschformular ins Internet gestellt. Und der Ansturm darauf ist riesig.
Nach einem Bericht des Wall Street Journal ist Google mit der gewaltigen Anzahl von Anfragen überfordert. Der amerikanische Konzern überlegt demnach sogar, ob er neue Mitarbeiter einstellt um die Anträge schneller bearbeiten zu können.
Denn mittlerweile sind schon über 41.000 Löschanträge beim US-Konzern eingegangen. Und dass, obwohl Google das entsprechende Formular erst am vergangenen Freitag online gestellt hat. Lesen Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie auch einen Antrag stellen wollen:
Wie kann ich einen Löschantrag stellen?
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Google hat eine eigene Seite für Löschanträge eingerichtet. Betroffene müssen dort die genaue Webadresse angeben, die aus den Suchergebnissen gelöscht werden soll. Außerdem muss der Antragsteller begründen, warum durch den Eintrag sein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Benötigt werden auch Name und E-Mail-Adresse des Antragstellers. In der ersten Version des Löschantrags hat Google auch eine Personalausweiskopie verlangt. Nun reicht auch "die Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments".
Was kann ich löschen lassen?
Google muss Links löschen, welche die Persönlichkeitsrechte des Antragstellers verletzen. Das können falsche Behauptungen sein, aber auch veraltete Informationen, die für Öffentlichkeit nicht mehr wichtig sind. Deshalb haben Privatleute auch deutlich bessere Chancen auf Löschung als Personen des öffentlichen Lebens wie etwa Politiker.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Das ist bisher noch nicht klar. Nach Medienberichten wurden aber deutlich mehr Löschanträge gestellt, als Google erwartet hat. Der Suchmaschinenbetreiber gibt außerdem zu Bedenken, dass jeder Antrag einzeln geprüft werden müsse.
Was passiert, wenn meinem Antrag statt gegeben wird?
Google sperrt den entsprechenden Link dann für alle Suchanfragen innerhalb der Europäischen Union. Außerhalb Europas tauchen die Links trotzdem in den Suchergebnissen auf. Bei anderen Suchmaschinen, wie Microsofts Bing, wird der Link sogar in der EU weiterhin in den Suchergebnissen angezeigt. Auch die betroffene Internetseite bleibt im Netz.
Was kann ich tun, wenn Google mir die Löschung verweigert?
Sie können sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden oder klagen. Karsten Gulden, Fachanwalt für Medienrecht schreibt in seinem Blog sogar, er gehe davon aus, "dass es zu den ersten Klagen kommen wird, wenn Google die Vorgaben des EuGH nicht im Sinne der Verbraucher umsetzen wird." Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn nur sehr wenigen Anträgen statt gegeben wird.
Ist das Formular eine dauerhafte Lösung?
Nein. Google weißt selbst darauf hin, dass es "sich bei diesem Formular um eine erste Maßnahme handelt. In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unser Vorgehen anpassen."
Bieten andere Suchmaschinen-Betreiber ein ähnliches Formular an?
Nein. Weder bei Microsofts Suchmaschine Bing noch bei Yahoo können Nutzer derzeit über ein spezielles Formular die Löschung eines Links fordern. Sie können sich aber natürlich schriftlich bei den Konzernen melden um Ihr Rechts auf Vergessenwerden durchzusetzen.