Köln. Nachdem zehntausende Internetnutzer wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Urheberrecht auf einem Pornoportal abgemahnt wurden, prüft die Kölner Justiz nun ihrerseits, ob sie von der Abmahnkanzlei übers Ohr gehauen wurde, um dan die Adressen der Nutzer zu kommen.

Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Web prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung von Ermittlungen. Zurzeit untersuche man, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt gegenüber dem Landgericht Köln einzuleiten sei, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Hinter dem Justiz-Wortungetüm versteckt sich die rechtliche Frage, ob eine Regensburger Anwaltskanzlei gegenüber dem Landgericht Köln falsche Angaben gemacht habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.

Abmahnungen aus mehreren Grünen umstritten

Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

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Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln Experten, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde. Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender vertreten. Die Kanzlei hat dieser Einschätzung widersprochen.

Herkunft der IP-Adressen weiterhin unklar

Weiterhin unklar ist, wie der Rechteinhaber oder die Anwaltskanzlei überhaupt an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gekommen ist. Experten schließen nicht aus, dass es sich dabei um Computerbetrug handeln könnte.

Bremer betonte, dass die Staatsanwaltschaft nicht prüfe, ob die Anwender betrogen worden seien. Es gehe nur um die Versicherungen gegenüber dem Landgericht, dass eine Straftat seitens der Anwender vorliegen könnte - was die Voraussetzung dafür ist, dass das Landgericht die Provider zur Herausgabe der Klarnamen und Adressen der Nutzer anordnet. Die Prüfung erfolge aufgrund der Medienberichte der vergangenen Woche.