Die Abmahnungen und Schadenersatzforderungen bei den Betroffenen für Verunsicherung gesorgt. Anwälte und Verbraucherschützer geben Tipps.

Die Abmahnungen und Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Porno-Portal Redtube haben bei den Betroffenen für Verunsicherung gesorgt. Anwälte und Verbraucherschützer geben Tipps.

Nicht zahlen

Zahlen sollte man auf keinen Fall – das Schreiben ignorieren aber auch nicht, rät Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Zumindest sollte man der Kanzlei U+C antworten, den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung dementieren und um eine Fristverlängerung bitten.

„Betroffene sollten Rat suchen, bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale“, rät Husemann. Und: „Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens sollten Abgemahnte unbedingt auch Beschwerde beim Landgericht Köln gegen die Herausgabe der Adressen einlegen.“

Nicht unterzeichnen

Experten raten, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Wer seinen Namen unter das Schreiben setze, werde im Falle einer weiteren Urheberrechtsverletzung nämlich mit einer weitaus höheren Summe zur Kasse gebeten.

Wenn die Unterlassungserklärung zudem unterzeichnet und die Gebühr bezahlt ist, sei juristisch zwischen beiden Parteien ein Vergleich geschlossen. Anwalt Udo Vetter geht indes davon aus, dass das Abmahnschreiben schon wegen eines Formfehlers unwirksam ist.

Achtung Trittbrettfahrer

Seit kurzem kursieren gefälschte Mails unter dem Namen der Kanzlei. Darin wird ein erfundener Zeitpunkt einer angeblichen Urheberrechtsverletzung und die angebliche IP-Adresse, genannt. Die Mail sollte sofort gelöscht werden.