Berlin. Die Datenschutzbestimmungen von Apple sind nach einem Urteil des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Nach dem Urteil darf der Computerhersteller und Internetkonzern nicht die Adresslisten seiner Kunden verwerten. Ein Apple-Sprecher lehnte eine Stellungnahme ab.

Der Computer- und Smartphone-Konzern Apple hat vor dem Landgericht Berlin eine Bauchlandung mit seinen Datenschutz-Regeln erlitten. Mit einem am Dienstag vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil untersagte das Landgericht insbesondere zahlreiche Klauseln, welche die freigiebige Verwendung der Kunden- und Kontaktdaten insbesondere für Werbezwecke erlaubten. (Az: 15 O 92/12)

Nach den vom vzbv erfolgreich angegriffenen Klauseln durfte Apple nicht nur die Daten der Kunden, sondern auch die von deren Kontaktpersonen speichern und nutzen, ohne dass diese Unbeteiligten davon wissen oder dem gar zugestimmt hätten. Eine weitere Klausel erlaubte es ständig den Standort von iPhones und damit in der Regel auch den ihrer Besitzers zu verfolgen.

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Nutzung der Daten von Kontaktpersonen ist unzulässige "Einwilligung zulasten Dritter"

Apple und "verbundene Unternehmen" durften die Daten auch mit anderen Informationen zusammenführen. Alles sollte der Verbesserung der Apple-Dienste aber auch der Werbung durch "strategische Partner" dienen.

Apple argumentierte, die Erhebung all dieser Daten sei nach irischem Recht erforderlich. Deutsche Gerichte seien nicht zuständig. Dem hat das Landgericht Berlin nun klar widersprochen. Auch nach EU-Recht sei für Verbraucher in Deutschland deutsches Recht anwendbar.

Inhaltlich rügte das Landgericht, die "Datenschutz-Vereinbarung von Apple" erwecke den Eindruck, als sei die Zustimmung für den Vertrag zwingend erforderlich. Dabei werde teils gar nicht ersichtlich, wofür die Kunden ihre Zustimmung überhaupt erteilen, wie die Daten genutzt und an wen sie weitergegeben werden sollen. Die Nutzung der Daten von Kontaktpersonen sei eine unzulässige "Einwilligung zulasten Dritter".

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Der vzbv begrüßte das von ihm erstrittene Urteil. Es "zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen in Berlin. (afp/rtr)