Wellington. . Etappensieg für Kim Dotcom: Der umstrittene Internet-Unternehmer kommt mit seiner Klage gegen den neuseeländischen Geheimdienst voran. Ein Protest der Regierung des Landes scheiterte jetzt vor einem Berufungsgericht.

Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Schmitz darf Neuseelands Geheimdienst verklagen, weil dieser ihn im Zuge von US-Ermittlungen wegen der Verbreitung von Raubkopien ausspioniert hat.

Ein Berufungsgericht lehnte am Donnerstag einen Antrag der neuseeländischen Regierung ab, eine frühere Gerichtsentscheidung zugunsten von Schmitz für ungültig zu erklären. Damit kann der Gründer des Online-Diensts Megaupload nun Schadenersatz fordern.

Geheimdienst muss nun Unterlagen freigeben

Der neuseeländische Geheimdienst Government Communications Security Bureau (GCSB) muss nach der Gerichtsentscheidung Unterlagen zu der Frage freigeben, welche Informationen zu Schmitz er an ausländische Dienste weitergegeben hat.

Der Internet-Unternehmer, der sich selbst inzwischen "Kim Dotcom" nennt, war am 20. Januar 2012 in Auckland verhaftet worden. Die USA werfen ihm vor, er habe mit Megaupload von der Verbreitung illegaler Raubkopien profitiert.

Anwälte sagen noch nicht, wie viel Schadenersatz sie fordern

Im September stellte sich heraus, dass das GCSB Schmitz vor der Verhaftung überwacht hatte, obwohl dieser seinen Wohnsitz in Neuseeland hatte, womit eine Tätigkeit des Diensts verboten gewesen wäre. Neuseelands Premierminister John Key entschuldigte sich daraufhin bei Schmitz.

Der Deutsche will die Vorwürfe gegen den Geheimdienst in eine Klage gegen die neuseeländische Regierung insgesamt integrieren. Dieser zufolge war seine Verhaftung illegal. Wie hoch die Schadensersatzforderung dabei sein soll, teilten seine Anwälte noch nicht mit.

Für August ist eine Anhörung zu der Frage geplant, ob Schmitz an die USA ausgeliefert werden darf. Diese wurde aber bereits zweimal verschoben. (afp)