San Francisco. Missverständliche Juristensprache sorgt für einen Aufschrei in der Netzgemeinde. Die notwendigen Rechte für die Erbringung des Cloud-Dienstes Google Drive stehen im Verdacht, Urheberrechte zu verletzen.
Die Zeiten, in denen die Nutzer Google - dem Konzern mit dem inoffiziellen Motto "Don't
be evil" (Sei nicht böse) - blind vertraut haben, sind offenbar vorbei. Noch am
selben Tag, als Google am Dienstag seine
Online-Festplatte "Google Drive" für die Nutzer freigab, sorgten die
Nutzungsbedingungen im Internet für Aufregung. Technik-Blogs und Twitter-Nutzer
nahmen die Bestimmungen unter die Lupe und entdeckten Passagen, die danach
klangen, als würden alle auf "Google Drive" gespeicherten Daten automatisch zum geistigen
Eigentum des Suchmaschinenkonzerns. Wie sich herausstellte, waren diese Sorgen
wahrscheinlich unbegründet.
Die in den englischen Nutzungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen
sind offenbar juristische Standardformulierungen, die Google die notwendigen Rechte einräumen, um die
angepriesenen Dienste auch durchführen zu können. Die Art und Weise, wie Google in seinen Datenzentren die von Nutzern
hochgeladenen Daten speichert und verarbeitet, erfordert die Rechte, die Dateien
zu "speichern, auf Servern zu hosten und zu reproduzieren". Wenn ein Kollege
eines dieser Dokumente öffnet und es in einer anderen Sprache lesen oder
Anmerkungen machen will, benötigt Google die
Rechte, es zu "übersetzen, anzupassen und andere Veränderungen
durchzuführen".
Die Ausstellung ist gleichzeitig die Diplomarbeit der beiden Folkwang-Studentinnen im Fach Kommunikationsdesign.
Die Ausstellung basiert auf dem gleichnamigen Buch, das die beiden 2010 im Rahmen einer Arbeit veröffentlichten.
Ihr Professor, Peter Wippermann, ermunterte sie schließlich dazu, mehr daraus zu machen.
Unperfekthaus-Gründer Reinhard Wiesemann war von der Idee begeistert und stellte den beiden...
...ein leer stehendes Ladenlokal neben dem Unperfekthaus zur Verfügung.
Zuvor war dort ein Geschenke- und Kramladen beheimatet.
...verwendeten rund 230 Quadratmeter Trockenbau und schließlich 30 Quadratmeter Schnittfolie.
Mit der Ausstellung soll der gemeinhin als "Datenkrake" verunglimpfte Internetriese Google...
...besser verstanden werden.
Der Besucher erhält Informationen über zahlreiche Anwendungen und Besonderheiten wie die "Doodles", die Google immer zu speziellen Ehrentagen Personen, Erfindungen oder Veranstaltungen widmet.
Auch die Geschichte des 1998 begründeten "Amerikanischen Traums" wird mit vielen Anekdoten erzählt.
Die Ausstellung "Google is your friend" öffnet vom 23. März bis 29. April.
Selbst für alltägliche Vorgänge wie das Anschauen eines Videos oder
das Herunterladen eines Textdokuments in einem Internetcafé benötigt Google die Rechte, die Inhalte "öffentlich aufzuführen"
und "öffentlich zugänglich zu machen". Das bedeutet allerdings nicht, dass Google die Arbeit eines Drehbuchautors, der ein Skript
bei "Google Drive"
hochgeladen hat, nimmt und daraus einen Film macht - selbst wenn die
juristischen Formulierungen den Anschein erwecken, als dürfte Google das.
Einräumung der umfangreichen Rechte ein notwendiges Übel
"Unsere Nutzungsbedingungen ermöglichen uns, Ihnen die Dienste
anzubieten, die Sie wollen - wenn Sie sich also dazu entscheiden, ein Dokument
mit anderen zu teilen oder es an einem anderen Gerät öffnen, können Sie dies
tun", teilte Google am Mittwoch mit.
10 Tipps für Google
Eine leckere Pizza, nur wenige Meter von der Haustür entfernt: Google findet Pizzerien direkt um die Ecke. Zehn Tipps, die das Suchen leichter machen.
Um Angebote in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie den Suchbegriff gefolgt vom Ort oder der Postleitzahl ein. Pizza-Fans aus Bochum tippen also "Pizza Bochum" und bekommen eine Karte, auf der die Lokale eingezeichnet sind. Dazu gibt es Telefonnummern und Links zu Bewertungen.
Um Dateitypen zu finden, wählen Sie im Klappmenü ganz rechts neben dem Suchfeld die Dateiendung aus. Alternativ können Sie auch den "filetype"-Operator nutzen. Sind sie auf der Suche nach einem Handbuch fürs iPhone als PDF, geben Sie "Bedienungsanleitung iPhone filetype:pdf" ein. Achtung: Zwischen Doppelpunkt und Suchbegriff darf kein Leerzeichen stehen.
Mit dem "site"-Operator lassen Sie Google nur eine Homepage durchsuchen. Um das Lena-Interview zu finden, geben Sie "Lena Video-Interview site:derwesten.de" ein.
Um 120 Franken in Euro umrechnen zu lassen, geben Sie "120 CHF in Euro" ein. Genauso funktioniert's mit Maßeinheiten ("2 Meter in Zoll") und einfachen Rechenaufgaben ("8*12").
Manchmal ist das Internet schneller, als einem lieb ist: Da haben Sie einen interessanten Link gefunden, doch die Seite ist längst gelöscht. Ein Glück, dass Google ganze Homepages als Textversion auf seinen Servern speichert.
Um die gespeicherte Version einer Seite anzuschauen, klicken Sie auf den Link "Im Cache" unter dem Suchergebnis. So sieht eine Version von DerWesten.de aus Googles Speicher aus.
Klicken Sie dazu auf den Link "Ähnliche" unter dem Treffer. Suchen Sie nach "Ruhr 2010" und dann Seiten, die der offiziellen Homepage ähnlich sind, finden Sie Links zu Museen, Veranstaltungskalendern und Tourismusportalen.
Geben Sie "Wetter" gefolgt vom Ort oder der Postleitzahl ein. Die Piktogramme zeigen Ihnen, was in den nächsten Tagen zu erwarten ist.
"Koch": Meinen Sie damit den Beruf oder den Politiker? Das errät Google nicht von selbst. Mit dem Minuszeichen können Sie die Ergebnisliste entschlacken.
Das Minuszeichen setzen Sie direkt vor ein Wort, das Sie von der Suche ausschließen möchten. Recherchieren Sie über den Koch als Beruf, suchen Sie nach "Koch -Roland", um keine Treffer über den Politiker zu bekommen.
Ist das Ihr Paket? Mit Google können Sie den Sendungsstatus von Paketen abfragen - dazu müssen Sie nicht die Seite des Lieferdienstes besuchen.
Geben Sie ins Suchfeld einfach die Sendungsnummer eines UPS- oder Fedex-Pakets ein, die Suchmaschine bringt Sie auf den neuesten Stand. Mit DHL-Paketen funktioniert der Dienst allerdings nicht.
...die Definition eines Worts. Die Bedeutung des Worts "Pankreas" erfahren Sie, wenn Sie "definiere Pankreas" eingeben. Aha, die Bauchspeicheldrüse ist es!
1/20
Doch selbst scharfsinnige Leser der Nutzungsbedingungen können von
den undurchsichtigen juristischen Formulierungen verwirrt werden. Die Konfusion
über die Nutzungsbedingungen Googles gingen vor allem von einer Textpassage aus,
in der steht, dass jeder, der Inhalte auf "Google
Drive" hochlädt, dem Konzern "eine weltweite
Lizenz zur Nutzung, Speicherung, Reproduktion, Modifikation, Herstellung davon
abgeleiteter Werke (wie sie aus Übersetzungen, Adaptionen und andern
Veränderungen resultieren, die wir machen, damit Ihre Inhalte besser mit unseren
Diensten zusammenarbeiten), Kommunikation, öffentliche Aufführung und
Verteilung" der Daten einräumt.
Für die "New York Times" war diese Passage Anlass zur Sorge genug, um
ihre rund 1.000 Mitarbeiter in den Redaktionen zu warnen. Sie sollten keine
Dateien auf dem "Google Drive" ablegen, bis man besser verstehe, was es mit den
juristischen Folgen der Nutzungsbedingungen auf sich habe, hieß es.
Google garantiert Unversehrtheit
der Eigentumsrechte
Die ganze Aufregung wäre aber wohl kaum entstanden, wäre der vor der
umstrittenen Passage stehende Absatz genauso aufmerksam gelesen worden. Dort
schreibt Google: "Sie bleiben im Besitz aller
intellektuellen Eigentumsrechte, die Sie an den Inhalten besitzen. Kurz: Was
Ihnen gehört, bleibt Ihres."
Ein weiterer Punkt, der in der Aufregung übersehen wurde, war, dass
ähnliche Bestimmungen bereits seit dem 1. März für andere Google-Dienste gelten, ohne dass sich jemand groß daran
gestört hätte. Auch andere Anbieter von Cloud-Diensten wie Microsofts "SkyDrive"
oder "Dropbox" haben ähnliche Passagen in ihren Nutzungsbedingungen. Die
Lizenzanforderungen sind "ein Produkt eines Urheberrechts, das in unserer
modernen Welt nicht länger funktioniert und keine bösen Absichten von Google", urteilt so auch die für die
Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation tätige und auf
Urheberrecht spezialisierte Anwältin Corynne McSherry.
In den deutschen Nutzungsbedingungen von Google ist die Formulierung deutlich weniger
missverständlich als im englischen Text. Dort steht, die Einräumung der Rechte
erfolge "ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und
lediglich in dem dafür nötigen Umfang".
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker,
um den Podcast hören zu können.