Ansbach. . Millionen Deutsche können nun doch im Vorfeld den „Streetside“-Fotos widersprechen. Der US-Konzern Microsoft ändert nach Druck von Datenschützern seine Strategie. Seit Ende Mai fährt die Spezialfirma Navteq die 50 größten Städte ab.
Durchbruch für die amtlichen Datenschützer: Nach einem mehrere Wochen andauernden Streit mit dem bayerischen Landesamt für die Datenschutzaufsicht hat der US-Konzern Microsoft am Donnerstag seine Strategie beim Umgang mit den Fotos für den geplanten Kartendienst „Streetside“ geändert. Wie Behördenleiter Thomas Kranig in Ansbach mitteilte, erhalten die Betroffenen der Kamerafahrten nun doch die Möglichkeit, einer Veröffentlichung im Vorfeld zu widersprechen.
Damit räumt der Softwarekonzern Microsoft Millionen Deutschen einen sogenannten Vorabwiderspruch ein. Dafür sollen die Bürger im August und September dieses Jahres Microsoft mitteilen können, „dass ihre Haus- oder Wohnungsansicht nicht online veröffentlicht werden darf“, sagte Kranig. Das Formular müsse jedoch noch „näher festgelegt“ werden.
Kamerafahrten erfassen 150.000 Streckenkilometer
Seit Ende Mai fährt die Spezialfirma Navteq für Microsoft die 50 größten Städte der Bundesrepublik ab. Los ging es in Nürnberg, Fürth und Erlangen. Bei den Kamerafahrten werden von den Straßen aus die Fronten der Wohnhäuser, Büros und Geschäfte erfasst. Insgesamt sollen gut 150.000 Streckenkilometer aufgenommen werden. Die Aufnahmen sollen später frei zugänglich im weltweiten Datennetz stehen - als Teil von Microsofts Suchmaschine Bing.
Microsoft will mit „Streetside“ eine Konkurrenz zu Googles „Street View“ aufbauen. Internetnutzer sollen erste deutsche Städte bereits von diesem Herbst an virtuell und mit einer Rundumsicht begehen können. Google hatte vor seinem Ende des vergangenen Jahres gestarteten Dienst einen Widerspruch ermöglicht: Wer nicht wollte, dass sein Haus im Internet abgebildet wird, der konnte das erklären, bevor Google sein Angebot überhaupt im Netz freigeschaltet hatte.
Datenschutzgesetze nicht eindeutig genug
Microsoft hatte wiederum geplant, das Material erst einmal auf seine Seite zu stellen - ganz egal, ob die Betroffenen das wollen oder nicht. Sie sollten diesem Konzept nach erst dann eine Löschung des Materials bei dem Konzern beantragen können, wenn die Bilder bereits online stünden. Microsoft berief sich dabei auf einen Kodex des Branchenverbandes Bitkom für den Umgang mit Geodaten. Darin sei kein Vorabwiderspruch vorgesehen. Rechtlich sei das auch nicht nötig.
Datenschützer Kranig, der für die bei München angesiedelte deutsche Dependance von Microsoft zuständig ist, wollte das nicht hinnehmen. Die Gefahr, dass Dritte das Material dann kopieren könnten, sei ihm dafür schlicht zu groß. Noch im Mai sagte er dazu der dapd: „Was einmal im Netz steht, bekommen Betroffene nur schwer wieder raus. Das ist klar.“ Er sagte damals aber auch, die Datenschutzgesetze ließen den Unternehmen einen zu großen Spielraum für die Auslegung.
Kranig sagte deshalb am Donnerstag zu der Kehrtwende von Microsoft, er danke dem Unternehmen dafür, „trotz strittiger Rechtslage im Interesse des Datenschutzes“ entschieden zu haben. „Dadurch ist sichergestellt, dass jeder, der es möchte, verhindern kann, dass seine Haus- oder Wohnungsansicht bei Streetside veröffentlicht wird.“ (dapd)