Bürger können noch bis Ende der Woche gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser bei Google Street View Widerspruch einlegen. Dann endet die Vorab-Frist.
10 Tipps für Google
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Nur noch in dieser Woche können Bürger vorab gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen. Die Frist laufe für etliche große Städte am Freitag (15. Oktober) ab, teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Montag mit.
Die Frist war zwischen Google und Caspar vereinbart worden. Mit der Einlegung des Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass Google Bildaufnahmen von ihren Gebäuden oder Grundstücken ins Internet stellt. Das Unternehmen will die Anzahl der gestellten Anträge eigenen Angaben zufolge schnellstmöglich bekannt geben.
Google schweigt noch über Zahl der Widersprüche
Zahlen, wie viele Bürger bereits Vorabwiderspruch eingelegt haben, liegen Caspar noch nicht vor. Laut Google-Deutschland-Sprecherin Lena Wagner ist es „nicht möglich, die genaue Anzahl der eingegangenen Anträge auf Unkenntlichmachung von Wohnungen oder Häuser zu ermitteln, da sie nicht eindeutig ist“. Einige Anträge seien beispielsweise doppelt eingereicht worden, einige bezögen sich auf andere Produkte oder seien Spam. „Wir bitten alle Nutzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht in Street View veröffentlicht haben wollen, das Online-Tool zu nutzen“, sagte Wagner weiter. Sobald die endgültige Anzahl der Anträge feststehe, werde das Unternehmen die Zahl bekannt geben.
Da Google vorerst plant, den Dienst für die 20 größten Städte Deutschlands zu starten, gilt die Frist nur für Gebäude und Grundstücke. Zu den 20 Städten gehören Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Betroffene Hausbesitzer und Mieter können auch im Nachhinein noch die Löschung beantragen. Allerdings wird dann das Haus bzw. Grundstück zum Start von Google Street View zu sehen sein.
Widerspruch ohnehin möglich
Natürlich steht es laut Caspar auch Bewohnern außerhalb dieser Städte offen, bereits jetzt ihren Widerspruch einzulegen. „Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern“, sagte der Hamburger Datenschützer. Der Widerspruch kann sowohl postalisch als auch online eingelegt werden. (dapd)
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